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GutachterkostenAG Münster: Gutachterliche Reparaturkostenprognose statt Kostenvoranschlag rechtens

Abo-Inhalt14.10.20243029 Min. Lesedauer

| Bei kleinen unfallbedingten Schäden darf der Geschädigte einen Schadengutachter einschalten. Wenn der statt eines umfassenden Gutachtens ein dem Schadenumfang angepasstes „schmales“ Produkt zu einem Preis von ca. 100 Euro erstellt, geht das in Ordnung, entschied das AG Münster. Weder sei ein Kostenvoranschlag generell kostenlos noch sei es sicher, dass die Werkstatt die Kosten dafür später verrechnet. |

Und weiter hat das AG Münster entschieden: Bei Schäden am Stoßfänger kann es auch sachgerecht sein, diesen demontieren zu lassen, um darunter liegende Schäden auszuschließen. Die dafür entstehenden Kosten muss dann auch der Schädiger erstatten (AG Münster, Urteil vom 12.09.2024, Az. 8 C 477/24, Abruf-Nr. 244211, eingesandt von Rechtsanwalt Matthias Mayer, Sprockhövel).

AUSGABE: UE 11/2024, S. 3 · ID: 50198334

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