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SteueränderungenDas Wachstumschancengesetz: Der tabellarische Schnellüberblick

Abo-Inhalt03.04.20246 Min. Lesedauer

| Das Wachstumschancengesetz (WCG) ist da! Wiedereinführung der degressiven AfA, Neueinführung einer Sonder-AfA, eine höhere Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte, neue Regelungen rund um den Verlustabzug & Co. – das sind nur einige der Steuerrechtsänderungen, die das Wachstumschancengesetz mit sich bringt. Den Durchblick über die zentralen Anpassungen, Änderungen und Neuregelungen verschafft Ihnen SSP in dieser Ausgabe. Den Anfang macht der Schnellüberblick in Tabellenform. |

So ist der tabellarische Schnellüberblick aufgebaut

Die Änderungen aus dem WCG (Abruf-Nr. 240514) sind nach Steuerarten getrennt und nach den Gesetzesparagrafen aufsteigend geordnet:

Steueränderungen durch das WCG im EStG
§
Stichwort
Neueregelung inhaltlich
Inkrafttreten bzw. Anwendungszeitpunkt
§ 3 Nr. 2 Buchst. a, Nr. 19 S. 1 Buchst. a EStG
Qualifizierungsgeld
Das Qualifizierungsgeld nach §82a SGB III bleibt steuerfrei und unterliegt dem Progressionsvorbehalt.
  • SSP 4/2024, Seite 7 → Abruf-Nr. 49976330
01.04.2024
§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 S. 2 EStG
Geschenke
Die Freigrenze für Geschenke wird von 35 Euro auf 50 Euro angehoben.
  • SSP 4/2024, Seite 14 → Abruf-Nr. 49974324
01.01.2024
§ 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 Nr. 3 und S. 3 Nr. 3 EStG
E-Mobilität/ private Kfz-Nutzung
Die bestehende Bruttolistenpreis-Grenze von 60.000 Euro bei Privatnutzung eines betrieblichen reinen E-Fahrzeugs wird auf 70.000 Euro angehoben.
  • SSP 4/2024, Seite 11 → Abruf-Nr. 49976168
Anschaffung nach dem 31.12.2023
§ 6 Abs. 1 Nr. 5 S. 1 Buchst. a EStG
Bewertung
Einlagen junger Wirtschaftsgüter werden künftig nur dann mit den fortgeführten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet, wenn diese aus dem Privatvermögen stammen.
Einlagen nach Ver- kündung des Gesetzes (28.03.2024)
§ 7 Abs. 2 EStG
Befristete Wiedereinführung der degres-siven AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens
Die degressive AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens kann für Wirtschaftsgüter, die nach dem 31.03.2024 und vor dem 01.01.2025 angeschafft oder hergestellt worden sind.
  • SSP 4/2024, Seite 17 → Abruf-Nr. 49976161
Anschaffung/ Herstellung nach dem 31.03.2024
§ 7 Abs. 5a EStG
Befristete Einführung der degressiven AfA für Wohngebäude
Eine degressive AfA von fünf Prozent wird für Gebäude ermöglicht, mit deren Herstellung nach dem 30.09.2023 und vor dem 01.10.2029 begonnen wird.
  • SSP 4/2024, Seite 32 → Abruf-Nr. 49974444
Baubeginn ab 01.10.2023
§ 7b EStG
Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau
Der Förderzeitraum der Sonder-AfA für Mietwohnungsneubau verlängert sich; Baukostenobergrenze und Förderhöchstgrenze angehoben.
  • SSP 4/2024, Seite 32 → Abruf-Nr. 49974444
01.01.2023
§
Stichwort
Neueregelung inhaltlich
Inkrafttreten bzw. Anwendungszeitpunkt
§ 7g Abs. 5 EStG
Sonderabschreibung bei abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens
Der Prozentssatz der Sonderabschreibung bei abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens wird von 20 Prozent auf 40 Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten erhöht.
  • SSP 4/2024, Seite 17 → Abruf-Nr. 49976161
Erstmals für Wirtschaftsgüter, die nach dem 31.12.2023 angeschafft/hergestellt wurden
§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5b S. 2 EStG
Werbungskosten
Der Pauschbetrag für Berufskraftfahrer wird von acht Euro auf neun Euro pro Tag angehoben.
  • SSP 4/2024, Seite 10 → Abruf-Nr. 49974261
ab VZ 2024
§ 10d Abs. 2 S. 1 EStG
Erweiterter Verlustvortrag
Für den Teil, der den Sockelbetrag von einer Mio. Euro bzw. zwei Mio. Euro (Ehegatten) überschreitet, wird der Verlustvortrag von 60 Prozent auf 70 Prozent Gesamtbetrags der Einkünfte des Verlustvortragsjahres befristet für die VZ 2024 bis 2027 erhöht.
  • SSP 4/2024, Seite 22 → Abruf-Nr. 49974305
ab VZ 2024
§ 19 Abs. 2 S. 3 EStG
Versorgungsfreibetrag
Von Versorgungsbezügen bleibt ein nach einem Prozentsatz ermittelter und auf einen Höchstbetrag begrenzter Versorgungsfreibetrag sowie ein Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag steuerfrei. Ab dem VZ 2023 wird der Prozentwert zur Bemessung des Versorgungsfreibetrags nicht mehr in jährlichen Schritten von 0,8 Prozentpunkten, sondern nur noch in jährlichen Schritten von 0,4 Prozentpunkten verringert. Der Höchstbetrag sinkt ab dem Jahr 2023 um jährlich 30 Euro und der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag um jährlich neun Euro.
01.01.2023
§ 22 Nr. 1 S. 3 EStG
Rentenbesteuerung
Der Anstieg des prozentualen Besteuerungsanteils für jeden neuen Renteneintrittsjahrgang wird auf einen halben Prozentpunkt jährlich reduziert.
  • SSP 4/2024, Seite 6 → Abruf-Nr. 49974239
01.01.2023
§ 23 Abs. 3 S. 5 EStG
Private Veräußerungsgeschäfte
Die Freigrenze nach der Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften steuerfrei bleiben, wird von 600 Euro auf 1.000 Euro angehoben.
  • SSP 4/2024, Seite 8 → Abruf-Nr. 49976332
ab VZ 2024
§ 24a S. 5 EStG
Altersentlastungs- betrag
Der verlangsamte Anstieg des Rentenbesteuerungsanteils wird auch im Bereich des Altersentlastungsbetrags nachvollzogen. Ab dem Jahr 2023 wird der anzuwendende Prozentsatz nicht mehr in jährlichen Schritten von 0,8 Prozentpunkten, sondern von 0,4 Prozentpunkten verringert. Der Höchstbetrag sinkt beginnend mit dem Jahr 2023 um jährlich 19 Euro anstatt bisher 38 Euro.
ab VZ 2023
§ 34a EStG
Verbesserung der Thesaurierungs- begünstigung
Der begünstigungsfähige Gewinn um die gezahlte Gewerbesteuer und die Beträge, die zur Zahlung der Einkommensteuer nach § 34a Abs. 1 EStG entnommen werden, erhöht. Darüber hinaus wird Gestaltungsmodellen entgegengetreten, die der Zielsetzung der Thesaurierungsbegünstigung des § 34a EStG entgegenlaufen. § 34a Abs. 2 S. 2 EStG enthält zukünftig eine Fiktion, wonach Entnahmen vorrangig bis zur Höhe der Einkommensteuer i. S. v. § 34a Abs. 1 S. 1 EStG und des darauf entfallenden Solidaritätszuschlags als zur Zahlung dieser Beträge verwendet gelten.
ab VZ 2024
§
Stichwort
Neueregelung inhaltlich
Inkrafttreten bzw. Anwendungszeitpunkt
§ 39b Abs. 3 EStG
Lohnsteuereinbehalt/ Fünftel-Regelung
Die Fünftel-Regelung für Arbeitslohn wird im Lohn- steuerabzugsverfahren abgeschafft.
  • SSP 4/2024, Seite 9 → Abruf-Nr. 49976087
01.01.2025
§ 40b Abs. 3 EStG
Gruppenunfall- versicherung
Der Grenzbetrag bei der Pauschalbesteuerung einer Gruppenunfallversicherung für mehrere Arbeitnehmer wird aufgehoben.
  • SSP 4/2024, Seite 13 → Abruf-Nr. 49974109
01.01.2024
§ 49 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a S. 2 EStG
Beschränkte Steuerpflicht
Einführung einer Fiktion: Nichtselbstständige Arbeit gilt als im Inland ausgeübt oder verwertet, soweit die Tätigkeit im Ansässigkeitsstaat des Steuerpflichtigen oder in einem oder mehreren anderen Staaten ausgeübt wird und ein mit dem Ansässigkeitsstaat abgeschlossenes DBA oder eine zwischenstaatliche Vereinbarung für diese im Ansässigkeitsstaat oder in einem oder mehreren anderen Staaten ausgeübte Tätigkeit Deutschland ein Besteuerungsrecht zuweist.
Einkünfte nach dem 31.12.2023
Steueränderungen durch das WCG im KStG
§
Stichwort
Neueregelung inhaltlich
Inkrafttreten bzw. Anwendnungszeitpunkt
§1a KStG
Option zur Körperschaftsteuer
Der Anwendungsbereichs der Option zur Körperschaftsteuer wird auf eingetragene Gesellschaften bürgerlichen Rechts ausgeweitet. Zudem werden weitere Anpassungen vorgenommen.
Tag nach der Ver- kündung des WCG (28.03.2024)
§ 5 Abs. 1 Nr. 10 S. 3 KStG
Unschädlichkeitsgrenze für Wohnungsgenossenschaften und -vereine
Die Unschädlichkeitsgrenze für Vermietungsgenossenschaften und -vereine wird erhöht.
ab VZ 2023
§ 32 Abs. 6 KStG
Kapitalertragsteuer-Erstattungsanspruch ausländischer gemeinnütziger Organisationen
Mit einem neuen Erstattungsanspruch wird die Steuerbefreiung nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG für ausländische, in EU- und EWR-Staaten ansässige, gemeinnützige Organisationen auch im Bereich der Kapitalertragsteuer nachvollzogen.
In allen offenen Fällen
Steueränderung durch das WCG im GewStG
§
Stichwort
Neueregelung inhaltlich
Inkrafttreten bzw. Anwendnungszeitpunkt
§ 9 Nr. 1 S. 3 Buchst. b GewStG
Erweiterte Grundstücks- kürzung
Die Unschädlichkeitsgrenze bei der erweiterten Grundstückskürzung wird von zehn Prozent auf 20 Prozent steigen.
  • SSP 4/2024, Seite 30 → Abruf-Nr. 49978740
ab Erhebungszeitraum 2023
Steueränderungen durch das WCG im UStG
§
Stichwort
Neueregelung inhaltlich
Inkrafttreten bzw. Anwendnungszeitpunkt
§ 14 Abs. 1 ff. UStG
E-Rechnungspflicht
Elektronische Rechnungen sind im B2B-Bereich künftig verpflichtend.
  • SSP 4/2024, Seite 23 → Abruf-Nr. 49978692
01.01.2025 (aber besondere Übergangsvorschriften)
§
Stichwort
Neueregelung inhaltlich
Inkrafttreten bzw. Anwendungszeitpunkt
§ 18 Abs. 2 S. 3 UStG
Umsatzsteuer-
Voranmeldung
Unternehmer werden von der Pflicht zur Abgabe von Voranmeldungen und Entrichtungen der Vorauszahlung befreit, wenn die Steuer für das vorangegangene Kalenderjahr nicht mehr als 2.000 Euro betragen hat.
  • SSP 4/2024, Seite 27 → Abruf-Nr. 49978698
ab Besteuerungs- zeitraum 2025
§ 18 Abs. 3 S. 1 UStG
Umsatzsteuerjahreserklärung für
Kleinunternehmer
Kleinunternehmer werden grundsätzlich von der Übermittlung von Umsatzsteuer-Jareserklärungen befreit.
  • SSP 4/2024, Seite 27 → Abruf-Nr. 49978698
ab Besteuerungs- zeitraum 2024
§ 19 Abs. 2 UStG
Verzicht auf Klein-
unternehmerregelung
Unternehmer können bis zum Ablauf des zweiten auf den Besteuerungszeitraum folgendenen Kalenderjahrs den Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung erklären.
  • SSP 4/2024, Seite 27 → Abruf-Nr. 49978698
ab Besteuerungs- zeitraum 2024
§ 20 S. 1 Nr. 1 UStG
Ist-Versteuerung
Die Möglichkeit der Berechnung der Steuer nach vereinnahmten statt vereinbarten Entgelten wird von 600.000 EUR auf 800.000 EUR angehoben.
  • SSP 4/2024, Seite 27 → Abruf-Nr. 49978698
01.01.2024
Steueränderungen durch das WCG in der AO
§
Stichwort
Neueregelung inhaltlich
Inkrafttreten bzw. Anwendungszeitpunkt
§ 89b, § 194 AO
Internationales Risikobewertungsverfahren
Einführung eines zwischenstaatlichen Risikobewertungsverfahrens über § 89b AO.
Tag nach der Ver- kündung des WCG (28.03.2024)
§ 138 Abs.1, 1c und 2 AO
Anzeigen über die
Erwerbstätigkeit
Wenn kein steuerliches Ausfallrisiko besteht, wird auf die Anzeigen einer Erwerbstätigkeit und die hieran regelmäßig anschließende Auskunftspflicht gegenüber dem örtlich zuständigen Finanzamt verzichtet.
Tag nach der Ver- kündung des WCG (28.03.2024)
§ 141 Abs. 1 S. 1 AO
Buchführungspflicht
Die Grenzen zur Buchführungspflicht werden auf 800.000 Euro (Umsatz) und 80.000 Euro (Gewinn) erhöht. Die Anpassung erfolgt entsprechend im HGB.
  • SSP 4/2024, Seite 25 → Abruf-Nr. 49976089
Wirtschaftsjahre mit Beginn nach dem 31.12.2023
§ 147a Abs. 1 AO
Aufbewahrungspflicht bei Überschusseinkünften
Steuerpflichtige mit Überschusseinkünfte von mehr als 750.000 Euro im Kalenderjahr müssen Aufzeichnungen und Unterlagen über die den Überschusseinkünften zugrunde liegenden Einnahmen und Werbungskosten für sechs Jahre aufbewahren.
01.01.2027
§ 237 Abs. 6 AO
Aussetzungszinsen
Aussetzungszinsen werden für von der Vollziehung ausgesetzte Haftungsansprüche eingeführt.
Für Haftungsansprüche nach dem 31.12.2024
Steueränderungen durch das WCG in weiteren Steuergesetzen
§
Stichwort
Neueregelung inhaltlich
Inkrafttreten
§ 1 Abs. 3d und 3e AStG
Grenzüberschreitende Finanzierungsbeziehungen und -dienstleistungen
Es werden neue Regelungen für grenzüberschreitende Finanzierungsbeziehungen und -dienstleistungen eingeführt.
ab VZ 2024
§ 15 Abs. 2 S. 2 bis 4 UmwStG
Nachspaltungsveräußerungssperre
Die Nachspaltungsveräußerungssperre in § 15 Abs. 2 S. 2 bis 4 UmwStG wird umformuliert.
Wirtschaftsjahre mit Beginn nach dem 31.12.2023

AUSGABE: SSP 4/2024, S. 2 · ID: 49923044

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