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StiftungsorganisationLeserforum: Wann kann eine Stiftung ihren Namen ändern?

Abo-Inhalt18.04.2024490 Min. Lesedauer

| Frage: Lässt sich der Name der Stiftung ändern, z. B. um einen „gender-gerechten“ Namen zu führen? Rechtsanwältin Tina Bieniek antwortet. |

Antwort | Ja, die Änderung des Stiftungsnamens ist möglich; es müssen aber bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Aus Sicht des Gesetzgebers betreffen Namensänderungen immer prägende Satzungsbestandteile. Namensänderungen sind somit nur wirksam, wenn sich die Verhältnisse nach Errichtung der Stiftung wesentlich verändert haben, und die Änderung erforderlich ist, um die Stiftung an diese veränderten Verhältnisse anzupassen. Die Satzung kann von der gesetzlichen Regelung abweichen und Namensänderungen erleichtern, muss dafür aber sehr konkret formuliert sein. Selbst wenn Gesetz oder Satzung eine Namensänderung zulassen, muss die Änderung zudem noch dem historischen Stifterwillen entsprechen. Dass diese Voraussetzungen erfüllt sind, überprüft die Stiftungsaufsicht genau. Bei ihr muss die Genehmigung der Namensänderung nämlich beantragt werden.

Weiterführende Hinweise
  • Beitrag „Die Namensänderung bei der Stiftung: Grundsätze kennen und Gestaltungen möglichst nutzen“, SB 12/2023, Seite 230 → Abruf-Nr. 49780266
  • Musterklauseln zur Namensänderung auf sb.iww.de → Abruf-Nr. 49789085

AUSGABE: SB 6/2024, S. 102 · ID: 49995673

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