Zulegung
Vermögen geht auf zwei Stiftungen über – was gilt hier rechtlich?
Ein Leser fragt: Was gilt rechtlich, wenn die Stiftung A untergeht und 50 Prozent des Vermögens auf Stiftung B und 50 Prozent auf Stiftung C übergehen soll? Rechtsanwältin Tina Bieniek antwortet.