Umsatzsteuer
OVG Schleswig-Holstein: Selbstverteidigungskurse für Kinder sind nicht nach § 4 Nr. 21 UStG befreit
Für Selbstverteidigungskurse für (Vorschul-)Kinder kann die zuständige Behörde keine Bescheinigung für die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 UStG erteilen. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig-Holstein klargestellt.