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UmsatzsteuerUmsatzsteuerliche Organschaft – Innenumsätze nicht steuerbar

Abo-Inhalt15.07.2024615 Min. Lesedauer

| Innenumsätze sind nicht steuerbar. Dies hat der EuGH klargestellt und damit eine wichtige Frage zur umsatzsteuerlichen Organschaft geklärt; diese hatte der BFH dem EuGH mit Beschluss vom 26.01.2023 (Az. V R 20/22 [V R 40/19], Abruf-Nr. 234377) vorgelegt. |

Dass Innenumsätze nicht steuerbar sind, folgt nach Auffassung des EuGH schon daraus, dass ein Gruppenmitglied kein von der Mehrwertsteuergruppe getrennter Steuerpflichtiger ist. Zu der vom BFH gesehenen Gefahr von Steuerverlusten bei einer Organschaft führt der EuGH aus, dass diese nicht aus der Anwendung der Regelung über die Mehrwertsteuergruppe beruht, sondern aus der Anwendung des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems und seiner Vorschriften über den Vorsteuerabzug (EuGH, Urteil vom 11.07.2024, Rs. C-184/23, Abruf-Nr. 242640).

Weiterführender Hinweis
  • In der nächsten Ausgabe von SB finden Sie eine ausführliche Erläuterung des Urteils.

AUSGABE: SB 8/2024, S. 142 · ID: 50096082

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