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SBStiftungsBrief

HoldingDie Familienstiftung als Firmenholding integrieren – geht das?

Abo-Inhalt16.04.2024374 Min. Lesedauer

| Ein Stifter hat eine Familienstiftung errichtet und mit Immobilien ausgestattet. Daneben ist er alleiniger Anteilseigner einer GmbH-Holding, welche die alleinigen Anteile an einer operativ tätigen GmbH hält. Seine Frage: Kann man die Familienstiftung anstelle der Holding platzieren, und die Holding annullieren? |

Antwort: Ja und nein – denn die Familienstiftung gehört niemandem: Während die GmbH-Holding dem Stifter gehört, gehört ihm die Familienstiftung nicht. Denn bei Stiftungen existieren keine Anteilseigner wie bei einer klassischen Kapitalgesellschaft. Deshalb ist es nicht möglich, die Familienstiftung anstelle der GmbH-Holding zu platzieren. Was allerdings geht, ist, die Beteiligung an der operativ tätigen GmbH auf die Stiftung zu übertragen. Entweder im Rahmen einer (steuerpflichtigen) Veräußerung oder im Rahmen einer Zustiftung. Dann würde die selbstständige Familienstiftung die Geschicke der operativ tätigen GmbH leiten, und dem Stifter würden lediglich seine Anteile an der bisherigen GmbH-Holding verbleiben. Wird die Holding nicht weiter benötigt, kann sie annulliert werden.

Praxistipp | Bei einer nachträglichen Übertragung der Anteile an der operativ tätigen GmbH auf die Familienstiftung ist eine umfassende Steuer- und Rechtsberatung zur Aufdeckung sämtlicher Risiken unerlässlich. Insbesondere gilt es dabei auch zu klären, an wen die bereits auf Ebene der Stiftung vorhandenen Immobilien vermietet werden. Ist Mieter die operativ tätige GmbH, könnte sich eine Betriebsaufspaltung ergeben und die Wertsteigerungen der Immobilien wären steuerverhaftet (kein § 23 EStG, sondern eigenständiger Gewerbebetrieb).

Weiterführender Hinweis
  • Sonderausgabe: Stiftungsholding als Alternative zur GmbH-Holding → Abruf-Nr. 49734915

AUSGABE: SB 6/2024, S. 101 · ID: 49997894

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