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VerzinsungDer Basiszins hat sich auf 1,62 Prozent erhöht

Leseprobe13.01.20231977 Min. Lesedauer

| Der Basiszinssatz ist zum 1.1.23 deutlich von -0,88 Prozent auf 1,62 Prozent erhöht worden. |

Der Basiszinssatz des BGB verändert sich jedes Jahr zum 1.1. und 1.7. um die Prozentpunkte, um die seine Bezugsgröße seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist. Bezugsgröße ist der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahres. Wollen Sie also Forderungsaufstellungen anfertigen bzw. die Kostenfestsetzung beantragen, müssen Sie den aktuellen Basiszinssatz beachten. Dieser beträgt zurzeit 1,62 Prozent. Es ergeben sich außerdem Verzugszinsen für

  • Verbraucher (§ 288 Abs. 1 BGB) i. H. v. 6,62 Prozent und
  • den unternehmerischen Geschäftsverkehr (§ 288 Abs. 2 BGB) i. H. v. 10,62 Prozent.

AUSGABE: RVGprof 2/2023, S. 19 · ID: 48975646

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