FeedbackAbschluss-Umfrage

KostenfestsetzungBei bewilligter VKH sind die Reisekosten der Partei zu erstatten

Leseprobe05.11.20229727 Min. LesedauerVon (mitgeteilt von VRiOLG Frank-Michael Goebel, Koblenz)

| Ist einem Beteiligten VKH bewilligt worden, muss die Staatskasse seine Reisekosten für einen Gerichtstermin erstatten, zu dem sein persönliches Erscheinen angeordnet worden ist (OLG Frankfurt 14.6.22, 6 WF 86/22, Abruf-Nr. 231716). |

Sowohl die Höhe der Reisekosten als auch das Verfahren richtet sich in entsprechender Anwendung nach dem JVEG. Gegen die Festsetzung der Reisekosten ist grundsätzlich die Beschwerde nach § 4 Abs. 3 JVEG gegeben. Diese setzt allerdings voraus, dass der Wert der Beschwer 200 EUR übersteigt.

Merke | Reisekosten eines Beteiligten zum Gerichtstermin stellen notwendige Auslagen im Verfahren dar. Dies gilt insbesondere, wenn das persönliche Erscheinen oder die persönliche Anhörung des Beteiligten angeordnet ist.

Weiterführender Hinweis
  • Sonderausgabe „Reisekosten und Auslagenerstattung: Praktische Lösungen und Beispiele“, iww.de/rvgprof, Abruf-Nr. 48547406

AUSGABE: RVGprof 2/2023, S. 20 · ID: 48670547

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2023

Bildrechte