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OECDKrypto-Meldepflicht (CARF) international zunehmend umgesetzt
| Mehrere Länder außerhalb der EU haben damit begonnen, den OECD-Rechtsrahmen zur Meldepflicht von Krypto-Vermögenswerten („Crypto-Asset Reporting Framework“, CARF) umzusetzen. |
Das australische Finanzministerium hat am 21.11.24 einen öffentlichen Beteiligungsprozess für betroffene Interessengruppen zur Umsetzung des CARF angestoßen und hierzu ein Konsultationspapier veröffentlicht (iww.de/s12077, Abruf-Nr. 50258609). Danach könnte das CARF-Regelwerk in das australische Steuerrecht übernommen oder ein eigenständiger Ansatz, der spezielle Bedürfnisse der australischen Finanzbehörden beachtet, erarbeitet werden. Vorbehaltlich einer endgültigen Entscheidung der australischen Regierung ist beabsichtigt, die CARF-Meldepflicht ab 2026 zu beginnen, um einen ersten Datenaustausch mit anderen Steuerbehörden 2027 zu ermöglichen.
Auch die Schweiz hat eine öffentliche Konsultation zur Anwendung des CARF angestoßen (Mai 2024). Dort ist – korrespondierend zur Umsetzung in der EU gem. DAC 8 – eine Anwendung ab 1.1.26 beabsichtigt (Abruf-Nr. 50258670). Kanada hat im Rahmen seiner Budgetveröffentlichungen 2024 ebenfalls angekündigt, CARF mit Wirkung ab 2026 zu implementieren (iww.de/s12078). In Neuseeland ist der CARF-Rechtsrahmen 2024 bereits in ein nationales Steuergesetz aufgenommen worden (iww.de/s12079). (DR)
AUSGABE: PStR 5/2025, S. 98 · ID: 50258607