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Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Abo-Inhalt19.03.20252 Min. Lesedauer

Donald Trump hat ein besonderes Talent: Er beschwört wirtschaftspolitische Geister vergangener Zeiten herauf. Zölle sind wieder das scharfe Schwert im globalen Handel. Was 2018 mit Strafzöllen auf Stahl- und Aluminiumimporte begann, ist längst zu einem neuen Protektionismus mutiert – und mit Trump 2.0 nimmt das Ganze 2025 noch mal richtig Fahrt auf. Doch wo Abgaben steigen, blüht die Kreativität der Umgehungskünstler.

Der Handelskrieg ist global – mit und gegen China. Online-Giganten wie Temu und Shein schicken eine Paketlawine in Richtung EU. Allein 2024 trudelten 4,6 Milliarden Mini-Lieferungen mit einem Wert unter 150 EUR in Europa ein – 91 % davon aus China. Doch Brüssel hat genug: Die EU-Kommission will die 150-EUR-Freigrenze kippen. Schon Ende 2024 reagierte die EU mit Zöllen auf chinesische Elektroautos, weil europäische Modelle Ladenhüter bleiben. Unternehmen, die Zollrecht bisher für eine obskure Nische hielten, müssen umdenken. Jeder neue Zoll entfacht kreative Gestaltungsversuche – oft mit strafrechtlichem Risiko.

Das Zollrecht gleicht einem Minenfeld. Globale Konzerne, Importeure, Zollbehörden und Strafverfolger stehen auf verschiedenen Seiten desselben Schachbretts. Und während die einen legale Optimierung betreiben, überschreiten die anderen die unsichtbare Linie zur Zollhinterziehung. Der BGH hat kürzlich ein spannendes Kapitel aufgeschlagen: Ein Zoll, der auf einer Vereinbarung mit der EU-Kommission basiert – und nicht auf einem klassischen Gesetz –, sei trotzdem „gesetzlich bestimmt“. Das LG Nürnberg-Fürth sah das anders: Wo kein Gesetz, da auch keine gesetzliche Bestimmung. Klingt logisch, fand der BGH aber falsch (1 StR 389/21). Und wenn der oberste Gerichtshof spricht, dann mit Folgen. Die Verfahren um die Solarmodule gehen weiter.

Die Zollwelt ist ein Tummelplatz für Skandale: von chinesischen Billigtextilien, die über italienische Häfen geschmuggelt wurden, bis zu gefälschten Ursprungserklärungen für Elektronikimporte. Angesichts der Sanktionen für Steuerstraftaten könnte es für manche ungemütlich werden. Die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) dürfte bald alle Hände voll zu tun haben: Freiheitsstrafen, Millionen-Einziehungen und endlose Verfahren kündigen sich an. Eines ist sicher: Der Handelskrieg mag politisch motiviert sein – für Steuer- und Wirtschaftsstrafrechtler bedeutet er eine neue Hochsaison.

Herzliche Grüße

Ihr

Dr. Sebastian Beckschäfer

AUSGABE: PStR 4/2025, S. 2 · ID: 50324486

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