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EGMREGMR bestätigt BVerfG-Entscheidung zu Jones Day

Abo-Inhalt17.03.20251 Min. Lesedauer

| Der EGMR hat am 21.11.24 die Entscheidung des BVerfG zur Durchsuchung der Kanzlei Jones Day bestätigt (1022/19 und 1125/19, Abruf-Nr. 246116). |

Der EGMR sieht Art. 8 EMRK im Hinblick auf die Vertraulichkeit zwischen Anwalt und Mandant nicht verletzt. 2017 wurden bei Jones Day Unterlagen aus einer internen VW-Untersuchung zu „Dieselgate“ sichergestellt. Da Audi nicht Mandant war, unterlagen die Dokumente nicht dem anwaltlichen Berufsgeheimnis. Zudem bestand kein direkter Bezug zu einem deutschen Strafverfahren, da das Mandat nur Internal Investigations (nebst Rechtsvertretung in den USA) beinhaltete. Der EGMR betont, dass deutsche Gerichte die Maßnahmen wegen der schweren Vorwürfe als verhältnismäßig und rechtmäßig einstuften. (DR)

AUSGABE: PStR 4/2025, S. 75 · ID: 50302003

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