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Betriebliche AltersversorgungVerfassungsbeschwerde gegen Steuerpflicht von VBL-Umlagen

LeseprobeAbo-Inhalt09.04.20102 Min. Lesedauer

Umlagen zur Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) - und damit zu allen umlagefinanzierten Pensionskassen - sind nach Ansicht des BFH keine steuerfreien Sanierungsgelder, sondern steuerpflichtiger Arbeitslohn im Zeitpunkt der Zahlung

Umlagen zur Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) - und damit zu allen umlagefinanzierten Pensionskassen - sind nach Ansicht des BFH keine steuerfreien Sanierungsgelder, sondern steuerpflichtiger Arbeitslohn im Zeitpunkt der Zahlung (Urteil vom 7.5.2009, Az: VI R 8/07, Abruf-Nr. 092456092456; Ausgabe 11/2009, Seite 189). Gegen diese Entscheidung wurde inzwischen Verfassungsbeschwerde eingelegt (vorläufiges Aktenzeichen AR 5485/09).

AUSGABE: LGP 4/2010, S. 56 · ID: 134874

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