Rabattfreibetrag
Erhebliche Beteiligung des Arbeitgebers an der Herstellung
Der Rabattfreibetrag ist auch anzuwenden, wenn der Arbeitgeber die an seine Arbeitnehmer abgegebenen Waren auf eigene Kosten und nach seinen Vorgaben/Plänen von einem anderen (Konzern-)Unternehmen produzieren lässt.