Abfindung
Auszahlung kann steuerwirksam verschoben werden
Arbeitgeber und Arbeitnehmer können die Auszahlung einer Abfindung allein aus steuerlichen Gründen in das nächste Jahr verschieben. Voraussetzung ist nach Ansicht des BFH nur, dass die Verschiebung vor der ursprünglichen Fälligkeit der ...