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AuswärtstätigkeitNeue Auslandsreisepauschalen zum 1. Januar 2010

LeseprobeAbo-Inhalt05.02.20103 Min. Lesedauer

Seit 1. Januar 2010 gelten neue Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwand und Übernachtungskosten bei Auslandsreisen, die ein Arbeitgeber seinem dienstreisenden Arbeitnehmer steuerfrei auszahlen kann:

Seit 1. Januar 2010 gelten neue Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwand und Übernachtungskosten bei Auslandsreisen, die ein Arbeitgeber seinem dienstreisenden Arbeitnehmer steuerfrei auszahlen kann:

Beachten Sie: Bei Dienstreisen ins Ausland bestimmt sich der Pauschbetrag nach dem Ort, der vor 24 Uhr Ortszeit zuletzt erreicht wurde. Für eintägige Reisen ins Ausland und für Rückreisetage aus dem Ausland ins Inland ist der Pauschbetrag des letzten Tätigkeitsorts im Ausland maßgebend. Für nicht erfasste Länder gilt der Pauschbetrag für Luxemburg, für nicht erfasste Übersee- und Außengebiete eines Landes der für das Mutterland geltende Pauschbetrag. Die Pauschbeträge für Übernachtungskosten sind nur bei einer Erstattung durch den Arbeitgeber anwendbar. Beim Werbungskostenabzug sind die tatsächlichen Übernachtungskosten maßgebend.

Unser Service: Sie finden die Auslandsreisepauschalen in „myIWW“ (www.iww.de) im „Online-Service“ unter „Arbeitshilfen/Checklisten“ - Stichwort: „Reisekosten“. Die Änderungen gegenüber dem Vorjahr sind fett gedruckt. (Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 17.12.2009, Az: IV C 5 - S 2353/08/10006 / IV C 6 - S 2145/08/10001)(Abruf-Nr.100045100045)

AUSGABE: LGP 2/2010, S. 19 · ID: 133388

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