Apr. 2010
Aktuell geöffnet
Ausgabe abgeschlossen
Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe Apr. 2010 abgeschlossen.
ArbeitsrechtArbeitnehmer dürfen über ihr Gehalt sprechen
Abo-Inhalt09.04.20102 Min. Lesedauer
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion
Arbeitnehmer können nicht verpflichtet werden, intern über ihr Gehalt zu schweigen.
Arbeitnehmer können nicht verpflichtet werden, intern über ihr Gehalt zu schweigen. Denn nur bei einem Austausch mit Kollegen können sie prüfen, ob der Arbeitgeber den Gleichbehandlungsgrundsatz (insbesondere bei Sonderzuwendungen) beachtet hat. Das von Arbeitgebern oft vorgebrachte Argument, dass Gespräche über das Gehalt den Betriebsfrieden stören könnten, überzeugt aus Sicht des LAG Mecklenburg-Vorpommern nicht. Denn der Betriebsfrieden werde eher durch unausgewogene Gehaltsstrukturen gestört. (Urteil vom 21.10.2009, Az: 2 Sa 183/09)(Abruf-Nr. 100576100576)
AUSGABE: LGP 4/2010, S. 59 · ID: 134883
Favorit setzen
Hinweis an Redaktion