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SozialversicherungspflichtFahrzeugüberführung als selbstständige Tätigkeit

Abo-Inhalt08.10.20092 Min. Lesedauer

Das Gesamtbild der Verhältnisse spricht für eine selbstständige Tätigkeit eines Fahrzeugüberführers, wenn folgende Merkmale vorliegen:

Das Gesamtbild der Verhältnisse spricht für eine selbstständige Tätigkeit eines Fahrzeugüberführers, wenn folgende Merkmale vorliegen:

  • Der Auftraggeber hat keine vertragliche Beschäftigungspflicht gegenüber dem Überführer.
  • Der Überführer ist nicht verpflichtet, die Aufträge anzunehmen. Insbesondere sind die Einsätze nicht durch einen Dienstplan vorgegeben.
  • Es werden weder Weihnachtsgeld noch Zuschläge für Sonntags- oder Mehrarbeit gezahlt; es gibt auch keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder bezahlten Urlaub.
  • Der Überführer stellt Rechnungen und trägt nur ein geringes Unternehmerrisiko (Anschaffung von Handy, Fax, Navigations­gerät und Freisprechanlage).
  • Der Überführer ist noch für andere Auftraggeber tätig.

Das LSG Hessen nahm daher im Entscheidungsfall eine selbstständige Tätig­keit des Fahrzeugüberführers an. (rechtskräftiges Urteil vom 28.8.2008, Az: L 1 KR 251/06)(Abruf-Nr. 092286092286)

AUSGABE: LGP 10/2009, S. 163 · ID: 130654

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