Okt. 2009
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Sozialversicherung
Beitragsschätzung bei fehlenden Angaben des Arbeitgebers
08.10.2009
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SozialversicherungspflichtFahrzeugüberführung als selbstständige Tätigkeit
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Das Gesamtbild der Verhältnisse spricht für eine selbstständige Tätigkeit eines Fahrzeugüberführers, wenn folgende Merkmale vorliegen:
Das Gesamtbild der Verhältnisse spricht für eine selbstständige Tätigkeit eines Fahrzeugüberführers, wenn folgende Merkmale vorliegen:
- Der Auftraggeber hat keine vertragliche Beschäftigungspflicht gegenüber dem Überführer.
- Der Überführer ist nicht verpflichtet, die Aufträge anzunehmen. Insbesondere sind die Einsätze nicht durch einen Dienstplan vorgegeben.
- Es werden weder Weihnachtsgeld noch Zuschläge für Sonntags- oder Mehrarbeit gezahlt; es gibt auch keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder bezahlten Urlaub.
- Der Überführer stellt Rechnungen und trägt nur ein geringes Unternehmerrisiko (Anschaffung von Handy, Fax, Navigationsgerät und Freisprechanlage).
- Der Überführer ist noch für andere Auftraggeber tätig.
Das LSG Hessen nahm daher im Entscheidungsfall eine selbstständige Tätigkeit des Fahrzeugüberführers an. (rechtskräftiges Urteil vom 28.8.2008, Az: L 1 KR 251/06)(Abruf-Nr. 092286092286)
AUSGABE: LGP 10/2009, S. 163 · ID: 130654
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