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Sozialversicherung
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KünstlersozialabgabeBeitragssatz sinkt 2010 auf 3,9 Prozent
Die Künstlersozialabgabe beträgt ab 1. Januar 2010 nur noch 3,9 Prozent statt bisher 4,4 Prozent. Grund für die Beitragssenkung dürfte das erhöhte Aufkommen der Künstlersozialabgabe sein.
Die Künstlersozialabgabe beträgt ab 1. Januar 2010 nur noch 3,9 Prozent statt bisher 4,4 Prozent. Grund für die Beitragssenkung dürfte das erhöhte Aufkommen der Künstlersozialabgabe sein. Denn seit 1. Juli 2007 prüfen die Rentenversicherungsträger die Abgabepflicht der Unternehmen.
Unser Tipp: Einen ausführlichen Beitrag zur Künstlersozialabgabe finden Sie in der Ausgabe 8/2007, Seite 141 oder in „myIWW“ (www.iww.de) im „Online-Archiv“. (Künstlersozialabgabe-Verordnung 2010)(Abruf-Nr. 092879092879)
AUSGABE: LGP 10/2009, S. 164 · ID: 130658