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SchadenersatzErforderliche Mietwagendauer

Abo-Inhalt12.03.20251 Min. Lesedauer

| Der Anspruch auf Ersatz der Mietwagenkosten besteht nur für die erforderliche Ausfallzeit eines Fahrzeugs. Diese setzt sich aus der notwendigen Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer zzgl. der Zeit für die Schadenfeststellung und ggf. einer angemessenen Überlegungszeit zusammen. |

Die Dauer umfasst nach dem LG Saarbrücken (12.9.24, 13 S 108/23, Abruf-Nr. 246429) vor allem regelmäßig die für die vorherige Einholung eines Sachverständigengutachtens erforderliche Zeit. Maßgeblich bei diesem Zeitraum ist nicht der von einem Sachverständigen geschätzte (fiktive), sondern der durch die Reparatur oder bis zur Ersatzbeschaffung tatsächlich verstrichene Zeitraum, wobei der Unfalltag mitzählt. Die Dauer soll sich demgegenüber nicht verlängern, weil der Unfallgegner zunächst nicht die Daten seines Haftpflichtversicherers herausgeben oder der Haftpflichtversicherer zunächst keine Haftungsübernahmeerklärung abgeben wollte. Denn ein Geschädigter sei nicht berechtigt, eine Schadensbeseitigung bis zu einer Klärung der Haftungsfrage zurückzustellen.

Merke | Etwaige Ungewissheiten zum Grunde des Anspruchs, etwa darüber, ob eine Quotelung in Betracht kommt, darf ein Geschädigter danach also nicht auf den Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherer abwälzen.

AUSGABE: FMP 3/2025, S. 39 · ID: 50314167

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