FeedbackAbschluss-Umfrage

FluggastrechteKeine wiederholte Ausgabe von Gutscheinen

Abo-Inhalt12.03.20251 Min. Lesedauer

| Annulliert das Luftfahrtunternehmen einen Flug, kann der Gläubiger auch dann die Erstattung des Flugpreises in Geld verlangen, wenn er den Flugpreis mittels eines Gutscheins bezahlt hat, den das Luftfahrtunternehmen anlässlich der früheren Annullierung eines vom Gläubiger vollständig bezahlten Flugs ausgestellt hat. |

Die Bedingung im erteilten Gutschein, im Fall einer Annullierung des mittels des Gutscheins gebuchten Flugs werde wiederum ein Gutschein erteilt, ändert nach dem BGH (16.1.25, IX ZR 236/23, Abruf-Nr. 246230) hieran nichts. Die Klausel verstoße gegen zwingendes Recht der Fluggastrechteverordnung (Art. 15 Fluggastrechte-VO), weil die Fluggäste trotz der Gutscheinregelung in den AGB nach Art. 8 Fluggastrechte-VO einen vollständigen Erstattungsanspruch hätten und ist daher unwirksam. Die Erteilung eines Gutscheins ist nach Annullierung eines Flugs grundsätzlich nur mit schriftlicher Zustimmung des Fluggasts möglich. Daran fehlte es im konkreten Fall.

Merke | Schließt ein Gläubiger nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Luftfahrtunternehmens einen neuen Beförderungsvertrag ab, handelt es sich bei den Beförderungsansprüchen nach dem BGH um Masseverbindlichkeiten, auch wenn der Flugpreis mittels eines Gutscheins bezahlt wird, den das Luftfahrtunternehmen anlässlich der Annullierung eines vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gebuchten und bezahlten Flugs dem Gläubiger ausgestellt hat.

AUSGABE: FMP 3/2025, S. 41 · ID: 50314171

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2025

Bildrechte