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ArzthaftungGeburtsschäden: LG Göttingen spricht Rekord-Schmerzensgeld zu
| Einer Patientin wurde aufgrund eines Geburtsschadens ein Schmerzensgeld von einer Mio. EUR zugesprochen (LG Göttingen 14.8.25, 12 O 85/21, Abruf-Nr. 249938). |
Dem medizinischen Personal der Beklagten wurde vorgeworfen, einen erforderlichen Notkaiserschnitt nicht durchgeführt zu haben, trotz klarer Anzeichen für den schlechten Gesundheitszustand der noch ungeborenen Klägerin K. Nach der Geburt wurde K zudem nicht ausreichend überwacht oder mit Sauerstoff versorgt, und die Benachrichtigung des spezialisierten neonatologischen Notdienstes der Universitätsmedizin Göttingen wurde versäumt.
Die K leidet aufgrund dieser Fehler an schwersten körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen, die eine vollständige Rundumbetreuung erfordern und sich nicht mehr bessern werden. (GM)
AUSGABE: FK 11/2025, S. 182 · ID: 50521968