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BürokratieabbauOS-Plattform eingestellt: Verlinkungspflicht für Kfz-Betriebe entfällt

Abo-Inhalt27.03.20251 Min. Lesedauer

| Die EU-Kommission hatte die Europäische Plattform für Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) als zentrale Anlaufstelle für Verbraucher eingeführt. Sie sollte es Verbrauchern ermöglichen, eine außergerichtliche Streitbeilegung mit Unternehmen herbeizuführen – bei Streitigkeiten über online abgeschlossene Kauf- oder Dienstleistungsverträge. Diese Plattform wird zum 20.07.2025 eingestellt. ASR erklärt, was Kfz-Betriebe jetzt tun müssen. |

Die EU-Kommission hatte die OS-Plattform 2016 bereitgestellt, um den Online-Einkauf sicherer und fairer zu gestalten: Man wollte den Verbrauchern einen einfachen Zugang zu Streitbeilegungsinstrumenten verschaffen. Alle im Internet tätigen Einzelhändler und Unternehmer in der EU, in Island, Liechtenstein und Norwegen waren seit 2016 verpflichtet, auf ihrer Website einen leicht zugänglichen Link zur OS-Plattform einzurichten. Zudem mussten sie eine E-Mail-Adresse für die OS-Plattform zur Kontaktaufnahme mit ihnen angeben (Art. 14 der EU-Verordnung Nr. 524/2013). Die Plattform soll nun zum 20.07.2025 eingestellt werden. Verbraucher können schon seit dem 20.03.2025 keine Beschwerden mehr auf der OS-Plattform einreichen.

Praxistipp | Die Verlinkungspflicht für Unternehmer entfällt erst zum 20.07.2025. Kfz-Betriebe, die online den Abschluss von Kauf- oder Dienstleistungsverträgen anbieten, sollten den Link auf die OS-Plattform (ec.europa.eu/consumers/odr) also bis zum 20.07.2025 auf ihrer Website beibehalten.

AUSGABE: ASR 5/2025, S. 3 · ID: 50368131

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