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WiderrufsrechtNeue BGH-Entscheidung erfordert noch mehr Sorgfalt bei den Widerrufsbelehrungen

Abo-Inhalt27.03.20254713 Min. Lesedauer

| Werkstätten im Pannendienst oder beim Hol- und Bringservice, aufgepasst: Wann immer der Vertrag zwar Auge in Auge mit dem Kunden, aber nicht in den Geschäftsräumen der Werkstatt (weil am Straßenrand oder beim Kunden zu Hause) geschlossen wird, ist das – wenn der Kunde als Verbraucher handelt – ein außerhalb der Geschäftsräume geschlossener Vertrag (§ 312 b BGB). Der Verbraucher muss also über sein Widerrufsrecht belehrt werden, und ihm muss das vorbereitete Widerrufsformular übergeben werden. |

Voraussetzung für Widerrufsrecht: Der Kunde handelt als Verbraucher

Voraussetzung für ein Widerrufsrecht ist immer, dass der Kunde als Verbraucher handelt. Ist der Kunde kein Verbraucher, gibt es für ihn kein Widerrufsrecht, und zwar auch dann nicht, wenn er versehentlich darüber belehrt wird (BGH, Urteil vom 24.02.2021, Az. VIII ZR 36/20, Abruf-Nr. 220807).

Die perfekte Widerrufsbelehrung ist der beste Schutz

Der beste Schutz gegen einen durchgreifenden Widerruf ist die perfekte Widerrufsbelehrung. Denn dann erlischt das Widerrufsrecht innerhalb von 14 Tagen. Die vom Gesetzgeber vorgegebene Widerrufsbelehrung geht auch auf die Situation ein, dass das Widerrufsrecht mit Fertigstellung der Arbeit erlischt, wenn der Geschädigte in Kenntnis dieser Rechtslage das sofortige Beginnen mit der Dienstleistung verlangt (§ 356 Abs. 4 Ziffer 2 a bis c BGB).

Dem Verbraucher muss auch ein Widerrufsformular übergeben werden

Doch eine BGH-Entscheidung gibt nun Anlass zum Nachschärfen: Es ist schon immer klar, dass die Widerrufsbelehrung und die Aufforderung des Verbrauchers, der Unternehmer solle sofort mit der Arbeit beginnen, allein nicht genügen. Es muss dem Verbraucher auch ein vorbereitetes Formular für den Widerruf übergeben werden. Jetzt aber hat der BGH entschieden: Wenn dem Verbraucher dieses Formular nicht übergeben wird, schuldet er bei einem Widerruf das Honorar für die fertige Leistung trotz der Aufforderung zum Sofortbeginn doch nicht (BGH, Urteil vom 20.02.2025, Az. VII ZR 133/24, Abruf-Nr. 247116).

Ohne Übergabe des Widerrufsformulars verlängert sich die Frist

Und längst hat der BGH entschieden, dass ohne die Übergabe des Widerrufsformulars die 14-Tage-Frist nicht zu laufen beginnt. Sie verlängert sich dann auf ein Jahr und 14 Tage (BGH, Urteil vom 26.11.2020, Az. I ZR 169/19, Abruf-Nr. 219569). So hat der Verbraucher dann viel Zeit, den außerhalb der Geschäftsräume geschlossenen Werkvertrag zu widerrufen und sein Geld zurückzuverlangen. Das zu verhindern, sollte der Mühe wert sein, neben der Widerrufsbelehrung auch das Widerrufsformular zu übergeben.

Weiterführender Hinweis
  • Wie das Widerrufsformular aussieht, sehen Sie unter Abruf-Nr. 50363726. Die Kontaktdaten müssen vorausgefüllt sein.

AUSGABE: ASR 5/2025, S. 5 · ID: 50363720

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