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GesetzesvorhabenGemeinnützigkeitsrecht: Bundesrat spricht sich für zahlreiche Verbesserungen aus
Abo-Inhalt30.10.20243353 Min. Lesedauer
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Hinweis an Redaktion
Debatte um Steuer-
fortentwicklungs-
gesetz läuft noch
| Der Bundesrat hat im Rahmen der Debatte um das Steuerfortentwicklungsgesetz eine Reihe von Verbesserungen für gemeinnützige Einrichtungen vorgeschlagen. |
Hervorzuheben sind insbesondere
- die Anhebung der Umsatzfreigrenze für steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe und für den pauschalen Vorsteuerabzug von derzeit 45.000 Euro auf 55.000 Euro,
- die Erhöhung des Übungsleiterfreibetrags von 3.000 Euro auf 3.300 Euro und der Ehrenamtspauschale von 840 Euro auf 900 Euro,
- ein abgestuftes Sanktionssystem für Verstöße gegen Gemeinnützigkeitsrecht. Statt der bisher einzigen Sanktion – dem Entzug der Gemeinnützigkeit – soll es „Strafzahlungen“ bei geringeren Verstößen geben. Der Verlust der Gemeinnützigkeit sollte als Sanktion auf schwerwiegende und fortgesetzte Verstöße gegen das Gemeinnützigkeitsrecht beschränkt werden.
- Zuwendungen an Helfer bei Vereinsfesten, die meist in Form von Speisen und Getränken erfolgen, sollen bis zu einer bestimmten Höhe pauschal als steuerlich unschädlich behandelt werden.
Wichtig | Inwieweit der Bundestag den Forderungen Folge leistet, wird der Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zeigen. VB bleibt am Ball.
- Bundesrat, Empfehlungen der Ausschüsse zum Steuerfortentwicklungsgesetz, Drucksache 373/1/24 vom 17.09.2024 → Abruf-Nr. 244385
- Bundesrat, Plenarprotokoll der 1047. Sitzung vom 27.09.2024 → Abruf-Nr. 244399
AUSGABE: VB 11/2024, S. 4 · ID: 50214068
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