FeedbackAbschluss-Umfrage
VBVereinsBrief

GesetzesvorhabenGemeinnützigkeitsrecht: Bundesrat spricht sich für zahlreiche Verbesserungen aus

Abo-Inhalt30.10.20243353 Min. Lesedauer

| Der Bundesrat hat im Rahmen der Debatte um das Steuerfortentwicklungsgesetz eine Reihe von Verbesserungen für gemeinnützige Einrichtungen vorgeschlagen. |

Hervorzuheben sind insbesondere

  • die Anhebung der Umsatzfreigrenze für steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe und für den pauschalen Vorsteuerabzug von derzeit 45.000 Euro auf 55.000 Euro,
  • die Erhöhung des Übungsleiterfreibetrags von 3.000 Euro auf 3.300 Euro und der Ehrenamtspauschale von 840 Euro auf 900 Euro,
  • ein abgestuftes Sanktionssystem für Verstöße gegen Gemeinnützigkeitsrecht. Statt der bisher einzigen Sanktion – dem Entzug der Gemeinnützigkeit – soll es „Strafzahlungen“ bei geringeren Verstößen geben. Der Verlust der Gemeinnützigkeit sollte als Sanktion auf schwerwiegende und fortgesetzte Verstöße gegen das Gemeinnützigkeitsrecht beschränkt werden.
  • Zuwendungen an Helfer bei Vereinsfesten, die meist in Form von Speisen und Getränken erfolgen, sollen bis zu einer bestimmten Höhe pauschal als steuerlich unschädlich behandelt werden.

Wichtig | Inwieweit der Bundestag den Forderungen Folge leistet, wird der Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zeigen. VB bleibt am Ball.

Weiterführende Hinweise
  • Bundesrat, Empfehlungen der Ausschüsse zum Steuerfortentwicklungsgesetz, Drucksache 373/1/24 vom 17.09.2024 → Abruf-Nr. 244385
  • Bundesrat, Plenarprotokoll der 1047. Sitzung vom 27.09.2024 → Abruf-Nr. 244399

AUSGABE: VB 11/2024, S. 4 · ID: 50214068

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2024

Bildrechte