Spenden
Wachstumschancengesetz: Abzug von Auslandsspenden setzt Eintragung im Zuwendungsempfängerregister voraus
Spenden an ausländische Organisationen sollen nur noch abzugsfähig sein, wenn diese Organisationen im Zuwendungsempfängerregister eingetragen sind. § 50 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung wurde dazu mit dem Wachstumschancengesetz ...