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SteuergesetzgebungVereinsgastronomie: Ermäßigter Umsatzsteuersatz auch in 2023
28.09.20229259 Min. Lesedauer
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Gastronomie unterliegt weiterhin ermäßigtem Steuersatz
| Der Bundestag hat am 22.09.2022 das „Achte Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen“ verabschiedet (Abruf-Nr. 231483). Darin befindet sich auch eine Regelung, die für Ihre Vereinsgastronomie interessant ist: Restaurations- und Verpflegungsdienstleistungen, mit der Ausnahme der Abgabe von Getränken, sollen im Jahr 2023 weiterhin dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegen. VB bleibt für Sie am Ball. |
AUSGABE: VB 10/2022, S. 2 · ID: 48622446
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