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AusfallschadenVerzögerte Reparaturen – und nun auch noch Weihnachtszeit: Drei Urteile beschäftigen sich mit dem zusätzlichen Zeitverlust
Abo-Inhalt29.11.20242 Min. Lesedauer
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Verzögerung um Weihnachten und Neujahr ist „gerichtsbekannt“
| Fachkräftemangel und gestörte Lieferketten sind derzeit an der Tagesordnung, Reparaturverzögerungen sind die Folge. Die Regulierungsrückstände mancher Versicherer addieren sich, sodass die Ausfalldauer für die Versicherer immer teurer wird. Und nun kommt noch die Weihnachtszeit hinzu. Vorsorglich folgen hier einige Zitate aus Urteilen, die sich mit dem zusätzlichen Zeitverlust beschäftigen. |
AUSGABE: UE 12/2024, S. 2 · ID: 50246420
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