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SteuertickerWichtiges auf den Punkt gebracht
| Der „Steuerticker“ bietet Ihnen einen Überblick über wichtige steuerliche Trends, Urteile, Verwaltungsanweisungen und BMF-Schreiben. |
Überblick / Trends, Urteile, Verwaltungsanweisungen und BMF-Schreiben |
BMF: So wird die Vorsorgepauschale im Lohnsteuerabzugsverfahren ab 2026 berücksichtigt Das BMF hat in einem neunseitigen Schreiben geklärt, wie die Vorsorgepauschale (§ 39b Abs. 2 S. 5 Nr. 3 EStG) im Lohnsteuerabzugsverfahren ab 2026 berücksichtigt wird (BMF, Schreiben vom 14.08.2025, Az. IV C 5 – S 2367/00012/004/033, Abruf-Nr. 249741). Die Vorsorgepauschale ist für Sie (noch) ein Buch mit sieben Siegeln? Dann schauen Sie sich das Lehrvideo Nr. 59 aus der SSP-Lehrvideo-Reihe an. Sie finden es auf https://www.iww.de/ssp/lehrvideo → Abruf-Nr. 49893271. Pensionszusage: Unterliegt Werterhöhung des Teilwerts bei geschiedener Ehefrau der Besteuerung? Die Erhöhung des Teilwerts einer Pensionszusage kann als „Leistung aus diesen Anrechten“ i. S. v. § 3 Nr. 55a S. 2 EStG entsprechend der steuerlichen Qualifikation bei dem geschiedenen Ehepartner zu Einkünften aus Gewerbebetrieb führen (FG Münster, Urteil vom 18.06.2025, Az. 3 K 569/23 F, Abruf-Nr. 249742). Die vom FG zugelassene Revision ist beim BFH unter dem Az. IV R 12/25 anhängig. Ehegatten gründen ähnliche Betriebe: FG Münster gewährt Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung Gründen Ehegatten jeweils ein Unternehmen an derselben Anschrift mit ähnlichen Inhalten (hier: Grabpflege und -gestaltung), muss darin keine künstliche Aufspaltung vorliegen, um die Kleinunternehmerregelung missbräuchlich in Anspruch zu nehmen. Das hat das FG Münster klargestellt. Ob wie hier zwei Einzelunternehmen oder ein Zusammenschluss natürlicher Personen als Unternehmer vorliegt, hängt davon ab, wen die Leistungsempfänger als Schuldner der vereinbarten Leistung anhand der zivilrechtlichen Vereinbarungen ansehen. Nach diesen Grundsätzen waren die Unternehmer selbstständig. Sie waren für ihre Kunden erkennbar eigenständig nach außen aufgetreten, hatten ein eigenes Gewerbe angemeldet, unter eigenem Namen und in eigener Verantwortung Leistungen gegenüber den Kunden erbracht und mit eigener Steuernummer, eigenem Briefkopf und eigenen Rechnungs- und Kundennummern abgerechnet (FG Münster, Urteil vom 08.04.2025, Az. 15 K 2500/22 U, Abruf-Nr. 249793). FG Düsseldorf: Leitung eines Corona-Testzentrums war nur im Ausnahmefall selbstständige Tätigkeit Ein Unternehmer, der ein Corona-Testzentrum betrieb und lt. Gewerbeanmeldung dort Coronatests, Masken, Handschuhe, Kittel verkaufte, war nicht selbstständig tätig. Die Tätigkeit war gewerblich und damit gewerbesteuerpflichtig. Das hat das FG Düsseldorf entschieden. Die Vergleichbarkeit der Tätigkeit mit der eines Arztes scheitere bereits daran, dass der Unternehmer keine der Ausbildung eines Arztes vergleichbare wissenschaftliche Ausbildung absolviert habe. Die von ihm zur Begründung angeführte Schulung seiner Mitarbeiter und seiner selbst könne nicht im Entferntesten mit dem Studium der Medizin verglichen werden. Die für die Tätigkeit in einem Corona-Testzentrum erforderlichen Schulungen hatten lediglich einen zeitlichen Umfang von ein bis zwei Stunden. Danach war eine geschulte Person schon befugt, entsprechende Corona-Schnelltests vorzunehmen (FG Düsseldorf, Urteil vom 23.07.2025, Az. 14 V 907/25 A (G), Abruf-Nr. 249744). Bundesregierung: Erhöhung der Entfernungspauschale auf 38 Cent kostet den Staat zwei Mrd. Euro Knapp zwei Mrd. Euro an Steuermindereinnahmen würde die Erhöhung der Entfernungspauschale auf einheitlich 38 Cent die Steuerzahler kosten. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (BT-Drucks. 21/1145) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. BFH: Kein Recht auf Akteneinsicht nach der DSGVO in Vorgänge der Betriebsprüfung Das Auskunftsrecht nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO eröffnet nicht das Recht auf Akteneinsicht in Vorgänge der Betriebsprüfung. Das hat der BFH entschieden und das Vorinstanz-Urteil des FG Düsseldorf bestätigt (BFH, Urteil vom 08.04.2025, Az. IX R 27/22, Abruf-Nr. 249546). |
Umsatzsteuer: Zu den Anforderungen an eine Rechnung i. S. v. § 14c Abs. 2 UStG Die Anforderungen an eine Rechnung i. S. v. § 14c Abs. 2 UStG erfüllt ein Dokument jedenfalls dann, wenn es den Rechnungsaussteller, den (vermeintlichen) Leistungsempfänger, eine Leistungsbeschreibung sowie das Entgelt und Angaben zur gesondert ausgewiesenen Umsatzsteuer enthält (BFH, Beschluss vom 19.03.2025, Az. XI R 4/22, Abruf-Nr. 249654). BVerfG: Gesetzliche Regelungen zur Mindestgewinnbesteuerung sind mit dem Grundgesetz vereinbar Die gesetzlichen Regelungen der sog. Mindestgewinnbesteuerung bei der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer sind verfassungsgemäß, soweit Körperschaftsteuersubjekte i. S. v. § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 KStG bzw. Gesellschaften i. S. v. § 2 Abs. 2 S. 1 GewStG betroffen sind. Das hat das BVerfG entschieden (Beschluss vom 23.07.2025, Az. 2 BvL 19/14, Abruf-Nr. 249745). Beim BFH: Mindern Zuschüsse der gesetzlichen Rentenversicherung die abziehbaren Sonderausgaben? Dem BFH ist folgende Frage zur Entscheidung vorgelegt worden: Mindern Zuschüsse der gesetzlichen Rentenversicherung zu den Aufwendungen eines Rentners für seine private Krankenversicherung (§ 106 SGB VI) gemäß § 10 Abs. 4b S. 1 bis 3 EStG die abziehbaren Sonderausgaben oder ist die Einordnung dieser Zuschüsse als nach § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG steuerbare, aber gemäß § 3 Nr. 14 EStG steuerfreie Einnahme systematisch vorrangig? Die FG-Entscheidung (FG Niedersachsen, Urteil vom 10.07.2024, Az. 4 K 21/22, Abruf-Nr. 249299) war zuungunsten des Rentners ausgefallen. Dagegen hat er Revision eingelegt. Sie trägt das Az. X R 11/25. Referentenentwurf aus dem BMF: Siebte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen geplant Das BMF hat den Referentenentwurf einer „Siebten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen“ vorgelegt. Seit dem Erlass der Sechsten Verordnung hat sich in mehreren Bereichen des deutschen Steuerrechts fachlich notwendiger Anpassungsbedarf ergeben. Es sollen mehrere Verordnungen geändert werden, z. B. auch Änderungen der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung (LStDV), durch die die Digitale LohnSchnittstelle erweitert wird (BMF, Referentenentwurf vom 06.08.2025, Abruf-Nr. 249795). Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz: BMAS legt Referentenentwurf vor Das BMAS hat den Referentenentwurf für das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRStärkG II) Ende Juli 2025 vorgelegt. Er beruht inhaltlich im Wesentlichen auf dem Regierungsententwurf 2024. Mit dem BRStärkG II wird das Ziel verfolgt, Betriebsrenten insbesondere auf tarifvertraglicher Basis weiter zu stärken, es kleinen und mittleren Unternehmen ohne Tarifvertrag zu ermöglichen, sich solchen Systemen anzuschließen, sowie die Hürden für Geringverdienende und Teilzeitkräfte zu senken (Referentenentwurf, Abruf-Nr. 249296). LG Stuttgart: Haftet Lohnbuchhalter bei fehlerhafter Behandlung eines GmbH-Gf als Selbstständiger? Ist der Lohnbuchhalter dafür verantwortlich, dass der Geschäftsführer einer GmbH sozialversicherungsrechtlich fehlerhaft als Selbstständiger behandelt worden ist und keine Sozialversicherungsbeiträge abgeführt worden sind, während bei pflichtgemäßer Beratung durch eine Satzungsänderung die Voraussetzungen der Sozialversicherungsfreiheit geschaffen worden wären, so muss sich die GmbH auf ihren Anspruch auf Ersatz des Schadens in Form nachzuentrichtender Sozialversicherungsbeiträge auch im Falle konsolidierter Schadenberechnung nicht den Barwert der vom Geschäftsführer erworbenen Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung als Vorteil anrechnen lassen. Ein zu berücksichtigender Vorteil liegt erst vor, wenn aufgrund der Anwartschaften tatsächlich Rentenzahlungen erfolgen (LG Stuttgart, Urteil vom 04.06.2025, Az. 27 O 280/24, Abruf-Nr. 249336). Kassensysteme: Ultimative Mitteilungspflicht ist am 01.08.2025 gestartet Nutzt Ihr Unternehmen ein elektronisches Kassensystem, müssen Sie jetzt handeln. Denn die über § 146a Abs. 4 AO bestehende – ausgesetzte – Mitteilungspflicht für elektronische Aufzeichnungssysteme ist am 31.07.2025 ausgelaufen. Zum Hintergrund: Erfassen Sie aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorfälle oder andere Vorgänge mithilfe eines elektronischen Aufzeichnungssystems i. S. v. § 146a Abs. 1 AO, müssen Sie das dem örtlich zuständigen Finanzamt mitteilen – und zwar mit amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung (§ 146a Abs. 4 AO). Hauptanwendungsfall dieser Mitteilungspflicht sind die elektronischen Kassensysteme. Das sind typischerweise Registrier- bzw. PC-Kassen, Kassen-Apps oder Warenwirtschaftssysteme mit Kassenfunktion. Dieser Mitteilungspflicht können Sie sich seit dem 01.08.2025 nicht mehr entziehen. |
AUSGABE: SSP 9/2025, S. 1 · ID: 50308721