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BetriebsstätteFahrtkostenabzug selbstständiger Vermittler: BFH muss über „Betriebsstätten“-Begriff entscheiden
| Hat ein Unternehmer auch dann eine „erste“ Betriebsstätte, wenn er durchschnittlich weniger als 15 Fahrten im Kalenderjahr dorthin unternimmt? Mit dieser Frage muss sich der BFH befassen. Die Vorinstanz, das FG Köln, hat diese Auffasssung bejaht und Fahrtkosten eines selbstständigen Vermittlers zu diesem Gebäude (= Büro) nur in Höhe der Entfernungspauschale anerkannt. |
Für das FG war entscheidend, ob eine feste Geschäftseinrichtung vorliegt, die der Tätigkeit des Unternehmers dient. Dafür reicht es aus, wenn im eigenen Büro (= Betriebsstätte) die Angestellten tätig werden und der Unternehmer von dort aus die geschäftliche Oberleitung ausübt. Auf eine arbeitsrechtliche Zuordnung des Unternehmers kommt es nicht an (FG Köln, Urteil vom 24.01.2024, Az. 6 K 2390/22, Abruf-Nr. 249743). Letztlich entscheiden muss aber der BFH. Bei ihm ist unter dem Az. III R 18/25 die Revision anhängig.
AUSGABE: SSP 9/2025, S. 4 · ID: 50521131