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UmsatzsteuerDienstwagen: Wie ist die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer zu ermitteln?
| Überlässt ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter ein betriebliches Fahrzeug, das dieser auch privat nutzen darf, stellt diese Fahrzeugüberlassung umsatzsteuerlich eine entgeltliche Leistung i. S. v. § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 UStG dar. Bei Ermittlung der Bemessungsgrundlage zur Ermittlung der Umsatzsteuer gilt § 10 Abs. 2 S. 2 UStG. Danach kann aus Vereinfachungsgründen auch die Ein-Prozent-Regelung verwendet werden. |
Die Vereinfachungsregelung kommt aber nicht zur Anwendung, wenn der Dienstwagen auf Grundlage einer arbeitsvertraglich vereinbarten Gehaltsumwandlung übe wird. Das hat die Finanzverwaltung in einer Abstimmung auf Bund-Länder-Ebene verfügt. Denn bei einer Gehaltsumwandlung ist ein konkretes Entgelt für die Überlassung ermittelbar (Abschn. 15.23 Abs. 10 S. 7 UStAE).
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