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BuchführungE-Rechnung: Peppol, Peppol-ID und Leiweg-ID – und nun?

Abo-Inhalt12.03.20251 Min. Lesedauer

| Ein Leser fragt sich, ob die Peppol-ID mit der Leitweg-ID gleichzusetzen ist. Zudem fragt er sich, ob im B2B-Bereich ein Rechnungsempfänger zwingend eine Übertragung der Rechnung via Peppol verlangen darf. |

Antwort | Die Peppol-Participant-ID dient im Peppol-Netzwerk dazu, einen Teilnehmer eindeutig zu identifizieren, vergleichbar einer Umsatzsteuer-ID oder IBAN beim Online-Banking. Es wird zwischen Sender-ID (Rechnungssteller) und Receiver-ID (Empfänger) unterschieden. Damit eine E-Rechnung via Peppol übermittelt werden kann, wird folglich zunächst die Peppol-Receiver-ID des Rechnungsempfängers benötigt. Diese Nummer setzt sich in der Bundesverwaltung grundsätzlich aus dem Präfix 0204 und der Leitweg-ID des Auftraggebers zusammen. Peppol-ID und Leitweg-ID sind also nicht identisch. Zwar gilt für Unternehmen, die im Rechnungsaustausch mit öffentlichen Auftraggebern stehen, die Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung. Für den Versand der XRechnung muss aber nicht zwingend Peppol genutzt werden. Auch ein manueller Upload über die Plattformen des Bundes (ZRE bzw. OZG-RE) oder ein Versand per Mail sind zulässig.

Weiterführender Hinweis
  • Beitrag „Start der E-Rechnung: Was gilt für empfangene Rechnungen?“, SSP 2/2025, Seite 4 → Abruf-Nr. 50286449 und „Die E-Rechnungspflicht für Unternehmen kommt“, SSP 4/2024, Seite 24 → Abruf-Nr. 49978692

AUSGABE: SSP 4/2025, S. 4 · ID: 50336143

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