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Einkommensteuer
Bitcoin & Co.: BMF klärt ertragsteuerrechtliche Behandlung
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SteuererklärungDiese Versicherungsprämien lassen sich als Werbungskosten deklarieren
| Die meisten Versicherungen sind in der Einkommensteuererklärung auf der Anlage Vorsorgeaufwand einzutragen. Das Problem: Sie wirken sich aufgrund der Höchstbeträge oft nicht aus. Viel lukrativer für Arbeitnehmer ist es deshalb, Versicherungsprämien dem Bereich der Werbungskosten zuzuordnen. SSP beleuchtet deshalb, welche Versicherungen Arbeitnehmer in welcher Form absetzen können. |
1. Unfallversicherung
Eine Unfallversicherung sichert im Regelfall alle Unfälle des täglichen Lebens ab. Damit umfasst sie sowohl private als auch berufliche Risiken. Während der auf berufliche Risiken entfallende Teil als Werbungskosten abzugsfähig ist, kann der auf den privaten Bereich entfallende Anteil nicht abgesetzt werden (§ 12 Nr. 1 EStG). Damit ist wie folgt zu unterscheiden (BMF, Schreiben vom 28.10.2009, Az. IV C 5 – S 2332/09/10004, Abruf-Nr. 093843):
- 1. Deckt die Versicherung ausschließlich Unfälle ab, die mit der beruflichen Tätigkeit in Zusammenhang stehen, sind die Beiträge vollständig als Werbungskosten abzugsfähig (BMF, a.a.O., Tz. 1.1). Das gilt auch dann, wenn die Versicherung die Unfälle auf dem Weg von und zur ersten Tätigkeitsstätte einschließt.
- 2. Deckt die Versicherung ausschließlich Unfälle des privaten Bereichs ab, sind die Beiträge lediglich über § 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a EStG als Sonderausgaben zu berücksichtigen (BMF, a.a.O., Tz. 1.2).
- 3. Deckt die Versicherung sowohl berufliche als auch private Risiken ab, muss der Gesamtbeitrag in Werbungskosten und Sonderausgaben aufgeteilt werden (BFH, Urteil vom 22.06.1990, Az. VI R 2/87). Als Grundlage für die Aufteilung kann z. B. eine Bescheinigung des Versicherungsunternehmens über die jeweiligen Beitragsanteile dienen. Zur Vereinfachung gestattet das BMF, den Gesamtbeitrag durch eine Schätzung aufzuteilen. Bei dieser Schätzung bestehen keine Bedenken, pauschal 50 Prozent des Gesamtbeitrags den Werbungskosten zuzuordnen (BMF, a.a.O., Tz. 1.3).Bei alle Risiken ab- deckender Versicherung den beruflichen Anteil ermitteln ...
Beispiel |
... und als Werbungskosten absetzen Lösung: Max kann ohne weitere Nachweise 125 Euro als Werbungskosten absetzen. |
Wichtig | Arbeitgeber können Arbeitnehmern die Beiträge zur Unfallversicherung insoweit steuer- und beitragsfrei erstatten, wie die Unfallversicherung das Unfallrisiko bei einer Auswärtstätigkeit abdeckt (§ 3 Nr. 13 bzw. 16 EStG). Ohne weitere Nachweise gestattet das BMF, den steuerfreien Reisekostenersatz auf 40 Prozent des beruflichen Beitragsanteils zu schätzen (BMF, a.a.O., Tz. 1.4). Werden also zur Vereinfachung 50 Prozent der Beiträge als Werbungskosten behandelt, kann der Arbeitgeber davon 40 Prozent – also effektiv 20 Prozent des Gesamtbeitrags – steuer- und beitragsfrei übernehmen.
2. Rechtsschutzversicherung
Beiträge zu einer reinen Arbeitsrechtsschutzversicherung sind als Werbungskosten abzugsfähig. Die meisten Rechtschutzversicherungen umfassen jedoch als Kombinationsprodukt eine Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutzversicherung. Hier ist nur der Beitragsanteil für die Berufsrechtsschutzversicherung im Rahmen der Werbungskosten zu berücksichtigen. Aufgrund des BFH-Urteils vom 31.01.1997 (Az. VI R 97/94) in Verbindung mit dem BMF-Schreiben vom 23.07.1998 (Az. IV B 6 – S 2354 – 33/98) kann bei einem solchen Kombinationsprodukt im Gegensatz zu der Regelung bei den Unfallversicherungen keine pauschale Aufteilung erfolgen.
Geht der Beitragsanteil, der auf berufliche Risiken entfällt, nicht aus der Versicherungspolice hervor, empfiehlt es sich deshalb, den Versicherer um eine Aufteilung des Gesamtbeitrags in die Absicherung privater und beruflicher Risiken zu bitten. Maßgebend ist dann der Anteil, der nach der Schadenstatistik der Versicherungsgesellschaft auf den Arbeitsrechtsschutz entfällt.
Musterformulierung / Schreiben an die Versicherung |
Sehr geehrte Damen und Herren, unter der Versicherungsnummer XXX habe ich bei Ihnen eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen. Diese umfasst auch arbeitsrechtliche Verfahren. Um diesen Anteil in der Steuererklärung als Werbungskosten abziehen zu können, bitte ich um eine Bestätigung, welcher Anteil laut Ihrer Schadenstatistik auf den Arbeitsrechtsschutz entfällt (siehe BMF, Schreiben vom 23.07.1998, Az. IV B 6 – S 2354 – 33/98). Mit freundlichen Grüßen |
Wichtig | Erfahrungsgemäß betragen die sich danach ergebenden Werbungskosten zwischen 30 und 50 Prozent des Gesamtbeitrags. In der Praxis werden deshalb ohne Rückfrage beim Versicherer oft pauschal ein Drittel der Aufwendungen geltend gemacht, obwohl es keine Grundlage für diese pauschale Aufteilung gibt.
3. Berufs-, Dienst- und Schlüsselhaftpflichtversicherung
Bei vielen Berufsgruppen steht eine Berufshaftpflichtversicherung auf der Tagesordnung; z. B. bei angestellten Apothekern, Architekten, Ärzten, Erziehern, Lehrern, Notaren, Steuerberatern oder Rechtsanwälten. Soweit der Arbeitnehmer die Aufwendungen trägt, lassen sich diese in voller Höhe als Werbungskosten absetzen. Gleiches gilt für Beamte, die Beiträge zu einer Diensthaftpflichtversicherung leisten. Zudem ist auch der Beitrag für eine berufliche Schlüsselhaftpflichtversicherung als Werbungskosten abzugsfähig.
Wichtig | Bei einer kombinierten Berufs- und Privathaftpflichtversicherung ist nur der berufliche Anteil abzugsfähig. Dieser ergibt sich oft bereits aus der Versicherungspolice. Ist das nicht der Fall, muss der berufliche Anteil beim Versicherer erfragt werden. Eine pauschale Schätzung ist unzulässig.
4. Kfz-Haftpflicht und Kaskoversicherung
Für die berufliche Nutzung eines Fahrzeugs während einer Auswärtstätigkeit werden meistens pauschal 0,30 Euro je gefahrenem Kilometer deklariert. Zulässig ist aber auch ein Abzug der tatsächlichen Kfz-Kosten für jeden beruflich gefahrenen Kilometer im Rahmen einer Auswärtstätigkeit (§ 9 Abs. 1 Nr. 4a EStG). Zur Ermittlung der tatsächlichen Kilometerkosten sind die jährlich angefallenen Gesamtkosten durch die Jahresfahrleistung zu teilen. Weil zu den Gesamtkosten auch die Beiträge zu einer Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung zählen, lassen sich über diesen Weg beide Versicherungen anteilig absetzen.
Wichtig | Gleiches gilt für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte behinderter Menschen mit einem Grad der Behinderung von entweder mindestens 70 oder einem Grad der Behinderung von mindestens 50 und einer erheblichen Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr (§ 9 Abs. 2 S. 3 EStG).
5. Reisegepäckversicherung
Ist der Versicherungsschutz der Reisegepäckversicherung auf Dienstreisen beschränkt, handelt es sich um Reisenebenkosten. Ein Werbungskostenabzug ist damit zulässig – ebenfalls eine steuer- und beitragsfreie Erstattung durch den Arbeitgeber. Sind auch Privatreisen mitversichert, muss eine Aufteilung in einen beruflichen und privaten Teil erfolgen. Diese Aufteilung hat der Versicherer zu bescheinigen (BFH, Urteil vom 19.02.1993, Az. VI R 42/92 sowie H 9.8 „Reisegepäckversicherung“ LStH).
6. Gebäude-, Glas-, Wasser-, Feuer-, Sturm- und Hausrat
Die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer können immer dann abgesetzt werden, wenn sich in ihm der Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit befindet (§ 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG). Hier besteht ein Wahlrecht: Entweder Sie machen eine jährliche Pauschale von 1.260 Euro geltend oder Sie ermitteln die tatsächlich angefallenen Aufwendungen, die aufs Arbeitszimmer entfallen. Zu diesen tatsächlichen Aufwendungen zählen auch die Beiträge zu einer Gebäude-, Glas-, Wasser-, Feuer-, Sturm- und Hausratversicherung.
AUSGABE: SSP 4/2025, S. 5 · ID: 50331124