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ImmobilienSechs Objekte sollen verkauft werden: Liegt ein gewerblicher Grundstückshandel vor?

Abo-Inhalt27.03.20251 Min. Lesedauer

| Ein SSP-Leser schreibt: Ich besitze mehrere Immobilien. Sechs Objekte, die mir länger als zehn Jahre gehören und die ich seit jeher vermietet habe, sollen verkauft werden. Meine Sorge: Kann durch die Verkäufe ein gewerblicher Grundstückshandel entstehen? |

Antwort | Nein, Ihre Sorge ist unberechtigt. In Ihrem Fall liegt kein Grundstückshandel vor. Die steuerlichen Rahmenbedingungen zum gewerblichen Grundstückshandel hat das BMF in seinem Anwendungsschreiben vom 26.03.2004 (Az. IV A 6 – S 2240 – 46/04, Abruf-Nr. 041313) manifestiert. Als Indiz für das Vorliegen eines gewerblichen Grundstückshandels gilt die Überschreitung der „Drei-Objekt-Grenze“. Danach ist die Veräußerung von mehr als drei Objekten innerhalb eines fünfjährigen Zeitraums grundsätzlich gewerblich, sodass die bei den Veräußerungen erzielten Gewinne als Einkünfte aus Gewerbebetrieb angesehen werden und der Besteuerung unterliegen.

Es gibt aber Ausnahmen, von denen Sie profitieren. Unberücksichtigt bleiben nämlich z. B.

  • bebaute Grundstücke, die bis zur Veräußerung während eines langen Zeitraums (mindestens zehn Jahre) vermietet worden sind – und zwar unabhängig vom Umfang des veräußerten Grundbesitzes (Rz. 2 und 6),
  • langfristig (in der Regel länger als fünf Jahre) zu eigenen Wohnzwecken genutzte Grundstücke (Rz. 10) und
  • Grundstücke, die ohne Gewinnerzielungsabsicht veräußert werden (Rz. 11).

AUSGABE: SSP 4/2025, S. 3 · ID: 50327363

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