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KindergeldBeim BFH: Wird das Kindergeld bei Auslandsaufenthalt zur Vorbereitung auf das Studium weiterbezahlt?

Abo-Inhalt12.01.20241 Min. Lesedauer

| Farmstay, Freiwilligenarbeitsaufenthalt, Sprachkurs, Praktikum & Co. – die Gründe, warum immer mehr Kinder eine begrenzte Zeit im Ausland verbringen, sind vielfältig. Den Eltern stellt sich im gleichen Atemzug oft die Frage, was denn dann mit dem Kindergeld passiert. Wird es weiterbezahlt? Einen solchen Fall muss jetzt der BFH entscheiden. |

Konkret muss der BFH in dem anhängigen Verfahren (Az. III R 32/23) klären,

  • ob die Zeiten, die zum Zwecke der Vorbereitung des Studiums im Ausland verbracht werden, bei der Berechnung der ausbildungsfreien Zeiten zu berücksichtigen sind, und
  • welche Kriterien für die Einordnung von Inlandsaufenthalten als Aufenthalte zu Wohnzwecken in Abgrenzung zu solchen zu Besuchszwecken gelten.

AUSGABE: SSP 2/2024, S. 4 · ID: 49869393

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