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SteuertickerWichtiges auf den Punkt gebracht

Abo-Inhalt30.03.2023701 Min. Lesedauer

| Der „Steuerticker“ bietet Ihnen einen Überblick über wichtige steuerliche Trends, Urteile, Verwaltungsanweisungen und BMF-Schreiben. |

Überblick / Trends, Urteile, Verwaltungsanweisungen und BMF-Schreiben

BFH: Zeitsoldaten und Feuerwehrmänner können erste Tätigkeitsstätte haben

Der BFH hat sich in zwei Fällen mit der ersten Tätigkeitsstätte befasst. Den Urteilen zufolge können sowohl ein Zeitsoldat als auch ein Feuerwehrmann eine erste Tätigkeitsstätte begründen. Dem steht der Umstand, dass sowohl Zeitsoldat als auch Feuerwehrmann – unter Beachtung der dienstrechtlichen Vorschriften – (jederzeit) auch einem anderen Stützpunkt bzw. einer anderen Wache zugeordnet werden können, nicht entgegen. Dreh- und Angelpunkt war in beiden Fällen das Kriterium der dauerhaften Zuordnung (BFH, Urteil vom 22.11.2022, Az. VI R 6/21, Abruf-Nr. 234116 und Urteil vom 26.10.2022, Az. VI R 48/20, Abruf-Nr. 233922).

Bilanz: Steuermindernde Rückstellung für Altersteilzeit rechtens

Arbeitgeber, die ihren Arbeitnehmern zusätzliche freie Arbeitstage in Form von Altersteilzeit gewähren, können dafür eine steuermindernde Rückstellung bilden. Das hat zumindest das FG Köln entschieden (FG Köln, Urteil vom 10.11.2022, Az. 12 K 2486/20, Abruf-Nr. 232476). Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Denn das Finanzamt hat Revision eingelegt. Diese wird beim BFH unter dem Az. IV R 22/22 geführt.

Beim BFH: Anwendung der niederländischen 30-Prozent-Regelung und Besteuerungsregeln in Deutschland

Ein Steuerpflichtiger will vom BFH unter dem Az. I R 51/22 wissen: Führt die Anwendung der niederländischen 30-Prozent-Regelung zu einer teilweisen tatsächlichen Nichtbesteuerung des Arbeitslohns i. S. v. § 50d Abs. 9 S. 4 EStG i. V. m. Art. 22 Abs. 1 Buchst. a DBA-Niederlande und kann Deutschland insoweit von einer Steuerfreistellung der Einkünfte aus den Niederlanden absehen?

Neuer Katastrophenerlass: BMF fördert Hilfe für Erdbeben-Opfer in der türkisch-syrischen Grenzregion

Zur Unterstützung der Opfer des Erdbebens in der türkisch-syrischen Grenzregion hat das BMF im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder ein Schreiben veröffentlicht. Darin werden Verwaltungserleichterungen für Unterstützungsmaßnahmen gewährt. Die im BMF-Schreiben enthaltenen Unterstützungsmaßnahmen gelten rückwirkend vom 06.02.2023 bis zum 31.12.2023 (BMF, Schreiben vom 27.02.2023, Az. IV C 4 – S 2223/19/10003 :019, Abruf-Nr. 233986).

BFH: Veräußerungsgewinne bei Kryptowährungen steuerpflichtig

Veräußerungsgewinne, die ein Steuerzahler innerhalb eines Jahres aus dem Verkauf oder Tausch von Kryptowährungen erzielt, unterfallen der Besteuerung als privates Veräußerungsgeschäft. Im Umkehrschluss muss das Finanzamt aber auch Verluste akzeptieren (BFH, Urteil vom 14.02.2023, Az. IX R 3/22, Abruf-Nr. 233998).

Energetische Sanierung: Habeck plant § 35c EStG für Vermieter

Mit der Umstellung auf klimafreundliche Heizungen will das Bundeswirtschaftsministerium die Sonderabschreibung für energetische Sanierungen in § 35c EStG neben Eigennutzern auch Vermietern und Gewerbetreibenden gewähren. So steht es auf der Website unter „Änderung des Gebäudeenergiegesetzes [GEG] – Klare Investitionsanreize und pragmatischer Übergang mit Ausnahmen und Übergangsfristen“. Mehr Informationen finden Sie hier → www.iww.de/s7778

LfSt Bayern: Äußerungen zur Senkung des Umsatzsteuersatzes für Gas- und Wärmelieferungen

Die Bundesregierung hat auf die Preisentwicklungen von Gas und Strom reagiert und den Umsatzsteuersatz vorübergehend gesenkt. Das gilt für den Zeitraum vom 01.10.2022 bis 31.03.2024. Jetzt hat sich die bayerische Finanzverwaltung zur befristeten Senkung des Umsatzsteuersatzes für Lieferungen von Gas über das Erdgasnetz und Wärme über ein Wärmenetz geäußert und nimmt damit ergänzend zu den FAQ des BMF Stellung zu den umsatzsteuerlichen Folgen (LfSt Bayern, Verfügung vom 03.03.2023, Az. S 7220.1.1 – 11/8 St 33, Abruf-Nr. 234335).

Überblick / Trends, Urteile, Verwaltungsanweisungen und BMF-Schreiben

Kapitalvermögen: BFH äußert sich zu Zuflusszeitpunkt von Bonuszinsen aus Bausparvertrag

Bonuszinsen aus einem Bausparvertrag fließen dem Sparer nicht bereits mit dem jährlichen Ausweis der Zinsen auf einem von der Bausparkasse geführten Bonuskonto zu, wenn ein Anspruch auf die Bonuszinsen nur nach einem Verzicht auf das Bauspardarlehen entsteht, die Bonuszinsen erst bei Auszahlung des Bausparguthabens fällig werden und über sie nur in Verbindung mit dem Bausparguthaben verfügt werden kann. Das hat der BFH gegen den Bausparer entschieden. Der wollte, dass die Bonuszinsen in dem Jahr als zugeflossen gewertet würden, in dem sie auf dem Bonuskonto ausgewiesen worden waren. Damit hätte er sich eine Menge Steuern gespart (BFH, Urteil vom 15.11.2022, Az. VIII R 18/20, Abruf-Nr. 234008).

BFH: Voraussetzungen der Tarifermäßigung nach § 34 EStG

Außerordentliche Einkünfte i. S. v. § 34 Abs. 1 und Abs. 2 EStG liegen grundsätzlich nur dann vor, wenn die zu begünstigenden Einkünfte in einem Veranlagungszeitraum zu erfassen sind und durch die Zusammenballung von Einkünften erhöhte steuerliche Belastungen entstehen (Bestätigung der ständigen Rechtsprechung). Die Entlohnung für eine mehrjährige Tätigkeit ist regelmäßig nicht nach § 34 EStG tarifbegünstigt, wenn die Auszahlung in drei Veranlagungszeiträumen erfolgt. Dies gilt unabhängig davon, ob die Zahlung ursprünglich in einer Summe vereinbart war und die Auszahlung in drei Veranlagungszeiträumen auf Gründen beruht, die der Gestaltungsfreiheit des Steuerpflichtigen entzogen sind (BFH, Urteil vom 15.12.2022, Az. VI R 19/21, Abruf-Nr. 234007). Die besten Gestaltungstipps finden Sie im SSP-Lehrvideo Nr. 31 „Fünftel-Regelung bei Abfindung: Geschickte Gestaltungen optimieren Steuerspareffekte“→ Abruf-Nr. 48530653.

Erbschaftsteuer: Steuerfreier Immobilienerwerb durch ausländisches Vermächtnis

In Deutschland belegene Immobilien können steuerfrei vermacht werden, wenn der Erblasser dem Begünstigten die Immobilie durch ein ausländisches Vermächtnis zuwendet. Der Haken an der Sache: Weder Erblasser noch Begünstigter dürfen deutsche Staatsangehörige sein und beide müssen im Ausland leben. Das hat der BFH entschieden und gibt damit – sofern die beiden Voraussetzungen erfüllt sind – grünes Licht für ein interessantes Gestaltungsmodell (BFH, Urteil vom 23.11.2022, Az. II R 37/19, Abruf-Nr. 234001).

BFH: Hohe Erfolgsquote für Revisionsverfahren

Der BFH hat auf seiner Pressekonferenz die unverändert hohe Erfolgsquote zugunsten der Steuerzahler hervorgehoben. Sie lag in den besonders wichtigen Revisionsverfahren bei 45 Prozent (Vorjahr 49 Prozent) und bei den Nichtzulassungsbeschwerden bei rd. 14 Prozent.

Spenden: BMF fördert Zuwendungen zur Reparatur kriegsbeschädigter Infrastruktur in der Ukraine

Die Finanzverwaltung gewährt Billigkeitsregelungen im Zusammenhang mit Spenden für technische Hilfe zur Reparatur kriegsbeschädigter Infrastruktur in der Ukraine. Die Maßnahmen ergänzen das BMF-Schreiben vom 17.03.2022 und betreffen unentgeltliche Wertabgaben (BMF, Schreiben vom 13.03.2023, Az. III C 2 – S 7500/22/10005 :005, Abruf-Nr. 234336).

Versorgungsausgleich: Neues BMF-Schreiben zu einkommensteuerrechtlichen Folgen

Die Finanzverwaltung hat ein neues, umfangreiches Schreiben zu den einkommensteuerrechtlichen Folgen von Leistungen im Zusammenhang mit einem Versorgungsausgleich veröffentlicht. Das Schreiben enthält Regelungen zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Leistungen im Zusammenhang mit einem Versorgungsausgleich nach § 10 Abs. 1a Nr. 3 und 4 sowie § 22 Nr. 1a EStG. Es ist in allen offenen Fällen anzuwenden und ersetzt das BMF-Schreiben vom 09.04.2010 (BMF, Schreiben vom 21.03.2023, Az. IV C 3 – S 2221/19/10035 :001, Abruf-Nr. 234353).

Home-Office war oft Grund für Umzug: Umzügler sollte auch an den Werbungskostenabzug denken

Die Arbeit im Home-Office hat viele Menschen dazu veranlasst, ihren Wohnort zu verlegen. Das war vor allem bei ehemaligen Großstädtern der Fall – so das Ergebnis einer Umfrage des Ifo-Instituts und des Immobilienportals „immowelt“ unter 12.000 „Umzüglern“. Betroffene sollten daran denken, die Umzugskosten steuerlich geltend zu machen. Informationen finden Sie im Beitrag „Umzug zwecks Einrichtung eines Home-Office: Stellen die Umzugskosten Werbungskosten dar?“ in SSP 3/2022, Seite 14 → Abruf-Nr. 47968437, Zur Ifo-Studie „Wie wirken sich Home-Office und steigende Wohnkostenbelastung auf die Wohnortwahl aus“ kommen Sie hier: www.iww.de/s7638

AUSGABE: SSP 4/2023, S. 1 · ID: 49258475

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