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MittelweitergabeDarlehen an eine befreundete Stiftung im Ausland – geht das?

Abo-Inhalt15.06.20236192 Min. Lesedauer

| Ein SB-Leser fragt: Unsere gemeinnützige Stiftung in Deutschland möchte einer befreundeten gemeinnützigen Stiftung nach dänischem Recht mit Sitz in Dänemark ohne Bezug nach Deutschland ein Darlehen für den Kauf einer Immobilie in Dänemark geben. Das Darlehen wird verzinst. Wird hier die Gemeinnützigkeit der in Deutschland ansässigen Stiftung gefährdet? Gibt es eine Möglichkeit, solch ein Darlehen zu vergeben? |

Antwort | Im EU-Ausland gelten grundsätzlich die gleichen Regelungen wie in Deutschland. Hier kämen also zwei Modelle in Frage:

  • 1. Das Darlehen wird zu banküblichen Konditionen aus nicht zeitnah zu verwendenden Mitteln gewährt. Dann ist die Steuerbegünstigung des Darlehensnehmers ohne Bedeutung.
  • 2. Es handelt sich um eine (leihweise) Mittelweitergabe nach § 58 Nr. 2 AO. Hierfür darf die Stiftung grundsätzlich alle Mittel verwenden. Dann muss der Empfänger aber nach den Kriterien des deutschen Rechts steuerbegünstigt sein. Das muss die gemeinnützige deutsche Stiftung mit entsprechenden Unterlagen nachweisen.

AUSGABE: SB 7/2023, S. 126 · ID: 49512043

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