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LG LübeckGrenzüberschreitendes Kindergeld: an Pflichtverteidigung denken
Abruf-Nr. 239729
| Das LG Lübeck weist darauf hin, dass beim Vorwurf der Steuerhinterziehung wegen unzulässig erlangten Kindergelds bei grenzüberschreitenden Sachverhalten ein Fall der notwendigen Verteidigung (§ 140 Abs. 2 StPO) vorliegt (16.1.24, 6 Qs 48/23, Abruf-Nr. 239729). |
Da es bei grenzüberschreitenden Sachverhalten i. d. R. um hohe Kindergeldbeträge geht, es bereits mehrfach Gegenstand der BFH-Rechtsprechung war, den einschlägigen Art. 68 VO (EG) 883/2004 konkret anzuwenden, und zudem die konkurrenzrechtliche Einordnung problematisch ist (OLG Nürnberg, 1 OLG 8 Ss 99/14, NZWiSt 15, 421), geht das LG davon aus, dass die Subsumtion im Einzelfall schwierig ist und einen juristischen Laien regelmäßig überfordern wird. Es ist daher geboten, dass ein Pflichtverteidiger wegen Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage mitwirkt.
Beachten Sie | In einem ähnlichen Fall hat das LG Nürnberg-Fürth eine Pflichtverteidigung angeordnet (23.07.21, 12 Qs 45/21, PStR 21, 217). (DR)
AUSGABE: PStR 4/2024, S. 75 · ID: 49913028