FG Münster
Sicherungsverwahrte in der JVA erhalten Arbeitslohn
Eine Tätigkeitsvergütung, die eine in Sicherungsverwahrung untergebrachte Person in einer JVA erhält, stellt nach Ansicht des FG Münster steuerpflichtigen Arbeitslohn dar (20.9.23, 14 K 1227/21 E, Abruf-Nr. 238309).