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EUEU-Verordnungsentwurf zu Kurzzeitvermietungen vereinbart

Abo-Inhalt08.01.2024192 Min. Lesedauer

| EU-Parlament, Rat und EU-Kommission haben sich auf eine neue EU-VO zu Kurzzeitvermietungen geeinigt. Der VO-Entwurf soll Gastgebern und Plattformen klare Regeln vorgeben, um Daten bei Kurzzeitvermietung zu erheben und weiterzugeben. Damit soll die derzeitige Fragmentierung in der EU bei der Datenweitergabe behoben und illegale Angebote verhindert werden (PM der Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland vom 16.11.23: „Klare Regeln zu Datenaustausch: EU-Kommission begrüßt Einigung zu Kurzzeitvermietungen“, iww.de/s10027). |

Neben einem monatlichen Datenaustausch ist eine Registrierungspflicht geplant, nach der sich Kurzzeitvermieter bei den zuständigen Behörden eines Mitgliedsstaats registrieren lassen müssen, wenn dieser ein solches Verfahren vorsieht. Der erzielte Kompromiss muss von EU-Ministerrat und EU-Parlament noch formal angenommen werden. Nach Inkrafttreten der VO werden die Mitgliedstaaten 24 Monate Zeit haben, um die neuen Mechanismen für den Datenaustausch einzurichten.(DR)

AUSGABE: PStR 2/2024, S. 26 · ID: 49819597

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