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HonorarabrechnungBöschungspläne als Teilleistung im Leistungsbild Gebäude?

Abo-Inhalt21.06.2023267 Min. Lesedauer

| Bei Gebäudeplanungen fallen häufig spezielle Planungslösungen an, bei denen sich die Frage stellt, ob hier Grundleistungen vorliegen. PBP untersucht fünf solcher Planungsleistungen. |

Konkret möchte ein Leser wissen, ob Planungsleistungen für folgende fünf Maßnahmen zu den Grundleistungen im Leistungsbild Gebäude zählen:

  • Komplexe Baugruben mit ingenieurtechnisch ermitteltem Böschungswinkel und ggf. Bermen.
  • Provisorische bauliche Schutzmaßnahmen zur technischen Böschungssicherung (z. B. bei Starkregen).
  • Steile Baugrubenzufahrten, die auch bei Schlechtwetter gefahrlos befahren werden können.
  • Wasserhaltungsmaßnahmen in der Baugrube.
  • Besondere provisorische bautechnische Sicherungsmaßnahmen am Baugrubenrand.

Antwort | Nein. Diese Planungsleistungen gehören nicht zu den Grundleistungen im Leistungsbild Gebäude. Das bedeutet, dass hier eigene Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen zu treffen sind. Soweit Gebäudeplaner fachlich nicht darauf eingerichtet sind, diese Planungsleistungen zu erbringen, können sie auch nicht in Form eines Planungsnachtrags dazu gezwungen werden. Vielfach stehen hier aber dann Ingenieurbüros bereit.

AUSGABE: PBP 7/2023, S. 1 · ID: 49552082

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