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FördermittelBEG: Die aktuelle Förderlandschaft bei Neubau und Sanierung (Teil 1 - Neubau)

Abo-Inhalt30.03.20233451 Min. LesedauerVon Gesa Lenhardt, Architektin und Energieeffizienz-Expertin für Förderprogramme des Bunds, München und Ulrike Wietzorrek, Architektin

| Planer werden als Sachverwalter des Bauherrn immer häufiger auf mögliche Förderungen beim energieeffizienten Neubau oder der energetischen Sanierung angesprochen. Doch die Förderkonditionen ändern sich rasant. Zu Beginn dieses Jahres sind zahlreiche Anpassungen an der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) vorgenommen worden, und am 01.03.2023 ist das Programm Klimafreundlicher Neubau (KFN) an den Start gegangen. PBP stellt Ihnen die aktuelle Förderlandschaft in zwei Teilen vor. Teil 1 führt in die Grundzüge der BEG ein und erläutert Ihnen die Neubauförderung. |

Der gesetzliche Hintergrund der Förderprogramme

Die BEG ist das zentrale politische Instrument, die gesetzlich verankerte Klimaneutralität im Gebäudebestand bis 2045 zu erreichen. Um entsprechende Anreize im Markt zu setzen, stehen allein für das Jahr 2023 bundesweite Förder mittel in Höhe 13,9 Mrd. Euro zur Verfügung. Mit der BEG fördert der Bund sowohl

  • die Erstellung energieeffizienter und nachhaltiger Neubauten
  • als auch die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden Sowohl einzelne Maßnahmen als auch Komplettsanierungen zum Effizienzgebäude sind förderwürdig.

Wichtig | Der Förderzugang ist zum Jahresbeginn vereinfacht und die Antragsberechtigung auf alle Investoren ausgeweitet worden. Die Beschränkung auf Eigentümer, Pächter oder Mieter ist somit hinfällig und stets gilt: Ihr Bauherr muss den Förderantrag vor Vergabe der Bauleistung stellen. Dies ist insbesondere von Bedeutung, wenn Sie als Planer auch Generalübernehmer sind. In diesem Fall muss Ihr Auftraggeber den Förderantrag sogar vor Ihrer Beauftragung stellen. Ansonsten dürfen Sie Planungs- und Beratungsleistungen vor Antragstellung erbringen und auch vorbereitende Maßnahmen wie Abrissarbeiten oder Bodenuntersuchungen sind vorab erlaubt.

Die Rolle der Planer und Baubegleiter

Klären Sie Ihren Bauherrn darüber auf, dass bei (fast) allen BEG-Förderprogrammen Energieeffizienz-Experten einzubinden sind, die das Vorhaben auf Einhaltung der technischen Mindestanforderungen prüfen. Sie bescheinigen nach Prüfung der Schlussrechnungen gegenüber dem Fördermittelgeber, dass alle Anforderungen bei der Umsetzung der Maßnahme eingehalten worden sind. Der Energieeffizienz-Experte steht dem Bauherrn für detaillierte Auskünfte über mögliche Förderarten und -höhen zur Verfügung. Er unterstützt die Entscheidungsfindung, indem er Ausführungsvarianten darstellt und Einsparpotenziale aufzeigt.

Als Planer profitieren Sie von den Angaben des Experten z. B. zu Schichtdicken und Materialien sowie der Begleitung während der gesamten Planungs- und Ausführungsphase, die das Fortbestehen der Förderwürdigkeit auch bei Planungsänderungen sicherstellt. Energieeffizienz-Experten sind unverzichtbare Fachplaner, die idealerweise frühzeitig – ab Lph 2 – eingebunden werden sollten. Ihre Arbeit wird im Rahmen der BEG mitgefördert.

Struktur der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Die nachfolgende Grafik veranschaulicht, wie die Förderlandschaft zusammengesetzt ist.

49228550.eps (© IWW Institut)
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© IWW Institut

So sichern sich Bauherren die Neubauförderung KFN

Am 01.03.2023 ist das neue Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau (KFN) als Teilprogramm der BEG in Kraft getreten. Die neue KFN-Förderung hat die Neubauförderprogramme aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) abgelöst. Die BEG KFN setzt besonders hohe Anforderungen an Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsstandards. Erstmals wird dabei der ganze Lebenszyklus eines Gebäudes in den Blick genommen – vom Bau über den Betrieb bis hin zu einem potenziellen Rückbau.

Diese Ziele verfolgt die Neubauförderung

  • Förderung des nachhaltigen Bauens
  • Reduzierung der Treibhausgasemissionen im gesamten Lebenszyklus (nicht nur in der Betriebsphase)
  • Verringerung des Primärenergiebedarfs im Betrieb des Gebäudes
  • Erhöhung des Einsatzes erneuerbarer Energien

Es gibt zwei Förderstufen mit folgenden Anforderungen

  • Förderstufe 1: KFN WG/NWG
    • Effizienzhaus/Effizienzgebäude-Stufe 40
    • Keine Beheizung mit Öl, Gas oder Biomasse
    • Begrenzung der maximalen Treibhausgasemissionen im gesamten Lebenszyklus gemäß „Qualitatätssiegel Nachhaltiges Gebäude PLUS“ (QNG-PLUS)
    • Einbindung eines Energieeffizienz-Experten
  • Förderstufe 2: KFN WG/NWG mit QNG
    • Anforderung wie Stufe 1, aber zusätzlich
    • Nachhaltigkeitszertifizierung mit Siegel QNG-PLUS/QNG-PREMIUM
    • Einbindung eines Energieeffizienz-Experten und eines Nachhaltigkeitsberaters sowie einer akkreditierte Zertifizierungsstelle

Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude QNG

Möchte Ihr Bauherr die Fördermittel maximal ausnützen, ist es unabdingbar, dass der Neubau über eine Nachhaltigkeitszertifizierung nach dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude PLUS (QNG PLUS) oder PREMIUM (QNG PREMIUM) verfügt.

Voraussetzung für die Vergabe dieser Siegel ist, dass eine komplexe Nachhaltigkeitsbewertung durchgeführt wird. Diese muss auf Grundlage eines bei der Deutschen Akkreditierungsstelle (DakkS) registrierten Nachhaltigkeitsbewertungssystems erfolgen. Die erreichten Qualitäten sind wiederum von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle zu prüfen.

Anforderungen im öffentlichen Interesse zur nachhaltigen Entwicklung

Konkret bedeutet das für die Planung, dass Sie Anforderungen zu folgenden Kriterien berücksichtigen müssen:

  • Lebenszyklusanalyse (LCA):
    • Einhaltung der Höchstwerte: Ausstoß von Treibhausgasemissionen
    • Einhaltung der Höchstwerte: Primärenergieeinsatz
  • Nachhaltige Materialgewinnung (z. B. Verwendung von Holz aus nachhaltiger Forstwirtschaft)
  • Schadstoffvermeidung in den Baumaterialien
  • Barrierefreiheit
  • Naturgefahren am Standort (nur bei Nichtwohngebäuden)
  • Gründacheignung (nur bei Nichtwohngebäuden)

Die Förderung erfolgt mit zinsverbilligten Krediten

Die Errichtung neuer Wohn- bzw. Nichtwohngebäude wird von der KfW durch einen im Vergleich zum Finanzmarkt günstigeren Kredit gefördert. Lediglich Kommunen erhalten Investitionszuschüsse. Gefördert werden die Bruttobaukosten inkl. der technischen Anlagen sowie Kosten für Fachplanung, Baubegleitung und einer eventuellen Zertifizierung.

Je nach Dauer des Kredits und in Abhängigkeit des Programms gibt es unterschiedliche Zinskonditionen, die sich jedoch dynamisch entwickeln. Der Zinssatz wird grundsätzlich erst bei der Zusage durch die KfW festgesetzt. Leider ist der beliebte Teilschulderlass am Ende der Darlehenslaufzeit, auch Tilgungszuschuss genannt, der früher fester Bestandteil der Neubauförderung war, im neuen KFN-Programm entfallen.

Die niedrigsten Zinssätze erhält Ihr Bauherr bei kurzen Laufzeiten: Bei Wohngebäuden mit privater Selbstnutzung liegt der effektive Jahreszins momentan bei 0,01 Prozent (ansonsten bei 0,11 Prozent), bei Nichtwohngebäuden bei 0,97 Prozent. (www.kfw.de → abgerufen am 20.03.2023)

So ist das Programm untergliedert

KFN Wohngebäude (WG)

KfW 297 – private Selbstnutzung

KFN Wohngebäude (WG)

KfW 298

KFN Nichtwohngebäude (NWG)

KfW 299

KFN Wohngebäude (WG) – Kommunen

KfW 498

KFN Nichtwohngebäude (NWG) – Kommunen

KfW 499

Das sind die Kredithöchstbeträge

Kredithöchstbeträge KFN

Stufe 1

Stufe 2 mit QNG

Klimafreundliches Wohngebäude

Programm-Nr. 297, 298

100.000 Euro/Wohneinheit

150.000 Euro/Wohneinheit

Klimafreundliches Nichtwohngebäude

Programm-Nr. 299

2.000 Euro/m2 NGF max. 10 Mio. Euro/Vorhaben

3.000 Euro/m2 NGF

max. 15 Mio. Euro/Vorhaben

Das sind die höchstmöglichen Zuschüsse für Kommunen und Landkreise

Investitionszuschuss KFN

Stufe 1

Stufe 2 mit QNG

Klimafreundliches Wohngebäude

Programm-Nr. 498

Förderfähige Kosten

max. 100.000 Euro/Wohneinheit

Zuschusssatz 5,0 %

Förderfähige Kosten

max. 150.000 Euro/Wohneinheit

Zuschusssatz 12,5 %

Klimafreundliches Nichtwohngebäude

Programm-Nr. 499

Förderfähige Kosten

max. 2.000 Euro/m2 NGF max. 10 Mio. Euro/Vorhaben

Zuschusssatz 5,0 %

max. 500.000 Euro

Förderfähige Kosten

max. 2.000 Euro/m2 NGF max. 10 Mio. Euro/Vorhaben

Zuschusssatz 12,5 %

max. 1.875.000 Euro

Beispiel

Sie bauen im Auftrag einer Kommune eine Schule (KFN NWG – mit QNG) mit einer Nettogrundfläche von 3.000 m2. Die förderfähigen Kosten betragen insgesamt 7,5 Mio. Euro, also 2.500 Euro/m2. Der Zuschuss berechnet sich wie folgt: 7,5 Mio. Euro x 12,5 Prozent = 937.500 Euro.

Für das KFN-Programm stehen in 2023 lediglich 750 Mio. Euro zur Verfügung. Diese Mittel dürften schon in Kürze ausgeschöpft sein. Der weitaus größere Teil der insgesamt 13,9 Mrd. Euro Fördermittel ist für die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden reserviert. Die entsprechenden Förderprogramme stellt Ihnen PBP in der Mai-Ausgabe vor.

Fazit | Vor dem Hintergrund einer sich ständig verändernden Förderlandschaft sollten Sie Bauherren davon überzeugen, möglichst früh in der Planung einen Energieeffizienz-Experten zu beauftragen. Insbesondere der Nachhaltigkeitsberater, der beim Neubau mit QNG Pflicht ist, sollte von Anfang mit im Boot sein. Qualifizierte Berater sind in der Liste der Deutschen Energie-Agentur (dena) unter www.energie-effizienz-experten.de gelistet. Eine Liste der Zertifizierungsstellen für das QNG-Siegel finden Sie unter www.qng.info. Weiterführende Informationen zu den aktuellen Förderprogrammen finden Sie im Übrigen unter www.energiewechsel.de sowie www.kfw.de/beg/.

AUSGABE: PBP 4/2023, S. 15 · ID: 49228550

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