FeedbackAbschluss-Umfrage

HonorargestaltungAlternative Honorarmodelle in der TA: So könnten Ihre Honorarangebote aussehen (Teil 2)

Top-BeitragAbo-Inhalt29.03.20232677 Min. LesedauerVon Dipl.-Ing., Dipl.-Wirtsch.-Ing. Martin Vielhauer, Honorarsachverständiger für Technische Ausrüstung, München

| Der Startschuss für die HOAI 202X ist gefallen. Noch aber ist unklar, wo die Reise hingehen wird. Wie können in der Zwischenzeit Honorarmodelle aussehen, die fair, transparent und angemessen sind? PBP stellt Ihnen drei Berechnungsansätze vor, die diese Bezeichnung verdienen und Ihnen und Ihrem Auftraggeber zum Vorbild dienen könnten. Nach Modell 1 in der März-Ausgabe folgen hier die Modelle 2 bis 4. |

Honorarmodell 2: Ausgleich Planungs- und Bauzeit

Eine Möglichkeit, Honorar- und Projektrisiken fair zu verteilen und zugleich die Qualität der Ausschreibung zu verbessern, besteht darin, die

  • Lph 0 bis 2 nach Aufwand (Begründung im Beitrag in der Ausgabe März),
  • die Lph 3 bis 7 auf dem, durch den Fachplaner bepreisten Leistungsverzeichnis (HOAI 2021, Lph 6, Teilleistung e) und die
  • Lph 8 pauschal mit fixierter Bauüberwachungszeit

abzurechnen. In der Übersicht (zur Gegenüberstellung zu den anderen Modellen) stellt sich das wie folgt dar:

Honorarmodell 2: Ausgleich Planungs- und Bauzeitrisiken

Lph

Honorarabrechnung

0-2

Nach Aufwand

3-7

HOAI 2021: Pauschale über anrechenbare Kosten auf Basis des durch Fachplaner bepreisten Leistungsverzeichnisses (oder ggf. Siemon-Tafel-Fortschreibung bzw. nach Siemon-Gutachten zu angemessenen Tafelwerten in der HOAI 2021)

8

Begrenzte Bauzeit-Pauschale (z. B. 15 Monate): Basis Kostenfeststellung HOAI 2021 + zehn Prozent Tafelerhöhung (ggf. Anlagengruppenabhängig),

Bei Überschreiten fixiert OÜ-Phase Vergütung über z. B. Open Book Lohnkosten (Urkalkulation)

Bepreistes LV als Honorarbasis für Lph 3 bis 7

Der Vorteil, wenn das bepreiste LV die Honorarbasis für die Lph 3 bis 7 darstellt, besteht darin, dass es sehr sorgfältig erstellt wird, realistischere Baukosten abbildet und so unnötigen Streit über Kostenfortschreibungen vermeidet. Es bleibt zu hoffen, dass dieses Vergütungsmodell auch in die novellierten HOAI 202X aufgenommen wird.

Das Honorarmodell für die Lph 8

Auch in dieser Variante wird der Bearbeitungszeitraum der Objektüberwachung realistisch festgelegt (inkl. der üblichen Nachläufer bei Schlussrechnungs- und Dokumentationsprüfung). Auf diesem Objektüberwachungs-Zeitrahmen wird ein monatliches Objektüberwachungs-Manngebirge über alle Anlagengruppen durch den Fachplaner erstellt.

Praxistipp | Die Qualität des Manngebirges der Objektüberwachung nach Anlagengruppen zeigt bereits in der Angebotsphase, wie sehr Sie sich als Fachplaner mit dem Projekt auseinandergesetzt haben. Dabei können Sie bereits im Angebotsprozess Themen und Mehraufwände wie Interimsmaßnahmen, vorgezogene Bauabschnitte mit dem Auftraggeber diskutieren. Für unverschuldete Bauzeitverlängerungen kann dann anhand des Objektüberwachungs-Manngebirges eine Open Book-Kalkulation (Urkalkulation des Fachplaners) z. B. der tatsächlichen reinen Lohnkosten vereinbart werden. Auch bei diesem Modell sind die Risiken einer Bauzeitverlängerung zwischen den Parteien besser verteilt. Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Fachplaner leistungsfähig bleibt, der Fachplaner muss keine finanziellen Einbußen befürchten.

Honorarmodell 3: GU + BIM

Im privaten Sektor wird immer häufiger auf Basis einer vertieften BIM-Entwurfsplanung ausgeschrieben. Die Ausführungsplanung wird dann durch den GU erstellt und bereits mit der M+W Planung verschmolzen. Größere GU bauen auf den BIM-Modellen ihre Bestell- und Vorfertigungsprozesse auf.

Dieses Modell beschleunigt gewöhnlich die Planungs- und Bauzeiten und verringert den Konflikt bei Änderungen in der Bauphase und bei Nachträgen. Zudem gewährleistet die Kollisionsprüfung im BIM-Modell über Model-Checker die Qualität der Gewerkekoordination – einer der wesentlichen Vorteile von BIM in der Technischen Ausrüstung. Dafür muss jedoch die BIM-Entwurfsplanung eine höhere Qualität aufweisen (PBP 11/2021, Seite 13).

Aufgrund der erhöhten Bearbeitungstiefe (je nach geforderten AIA) und auch teilweise durch TA-Software erzwungene Detailtiefe im BIM-Modell ist zu empfehlen, Honoraranteile bei einzelnen Anlagengruppen aus anderen Lph vorzuziehen. Ist dies nicht möglich, können Aufwandspauschalen den BIM-Zusatzaufwand abfangen. Auch hier sind wieder die erheblichen Unterschiede der Gewerke zu berücksichtigen.

Lph

Honorarabrechnung

0-2

Nach Aufwand

3 BIM

HOAI 2021: Pauschale (z. B. 20-26 Prozent Honorar) auf Basis vertiefter Kostenberechnung (ggf. mit Siemon-Fortschreibung)

6-7

GU-Vergabe: Pauschal auf Kostenberechnung

8

TA-GU-Controlling (ausdetailliertes Leistungsbild) über Aufwand auf Monatspauschalen

Wichtig | Leider ist – trotz BIM – bei der Informationsübergabe zwischen Planung und Ausführung immer noch in vielen Projekten ein massiver Bruch vorhanden. Oft müssen die ausführenden Firmen trotz guter Modelle des Fachplaners das eigene TA-Modell nochmals komplett neu aufsetzen. Dies wird notwendig, da nur die hauseigene Systemlogik mit eigenen Objekten und Attribuierung die Bestellung und Vorfertigung ermöglicht. Damit geht noch immer ein großer Effektivitätsmehrwert der BIM-Logik verloren.

In solchen Fällen bietet es sich an, den GU über ein Leistungsbild „GU-Controlling“ in der Bauphase zu unterstützen und so auch die Qualitätssicherung der Planung zu gewährleisten. Angeboten bzw. abgerechnet werden könnte diese Leistung über Monatspauschalen oder nach Aufwand.

Honorarmodell 4: Hoher Änderungsaufwand im Projekt

Ist projektbedingt mit vielen Änderungen und Unsicherheit bis in späte Lph zu rechnen, bietet sich ein Honorar nach Aufwand an (Modell 4). Ähnliches gilt, wenn abzusehen ist, dass der Planungsablauf die Leistungsphasendefinitionen der HOAI verlassen muss oder die Grundleistungen hinten und vorne nicht reichen, um das Projektziel sicherzustellen.

Um bei diesem Honorarmodell eine gewisse Sicherheit zu gewährleisten, werden die Aufwände nach Stunden und Mitarbeiterqualifikation einzelnen Arbeitspaketen der Fachgewerke spezifisch zugeordnet. Diese Abschätzung dient zur Plausibilisierung durch den Auftraggeber und zur Diskussionsbasis bei Überschreiten des Budgets. Die Pharmaindustrie und europäische Nachbarn arbeiten seit Jahren erfolgreich mit solchen Aufwands-Modellen.

Des Weiteren hilft dieser Ansatz, wenn Ungleichgewichte bei Aufwand und der Honorarbasis der anrechenbaren Kosten vorliegen. Das gilt etwa, wenn in einer Anlagengruppe eine hohe Anzahl an Großkomponenten vorliegt (hohe anrechenbare Kosten), in der anderen eine kleinteilige Detailplanung auf fehlende anrechenbare Kosten trifft.

Fazit | Alle Modelle haben Vor- und Nachteile, Chancen und Risiken. Diese sollten im Angebotsprozess zwischen den Vertragsparteien besprochen und ein fairer Risikoausgleich geschaffen werden. Einige der dargestellten Ansätze der Honorarmodelle wurden aus erfolgreichen Konfliktlösungen in TA-Projekten entwickelt. Bei der Honorar- und Leistungsgestaltung sollten folgende Grundsätze eingehalten werden, um für beide Seiten den Projekterfolg zu gewährleisten:

  • Das Honorar von Lph und Fachgewerk muss zur Leistung passen.
  • Pauschalieren nur, was pauschaliert werden kann.
  • Keine Honorarverschiebung zwischen Anlagengruppen und Lph.
  • Das größte Risiko – die Bauzeitverlängerung – muss bereits im Angebotsprozess abgefangen werden.
  • Die Leistungen sind eindeutig zu beschreiben.
  • Potenzielle Konflikte werden präventiv schon im Vertrag entschärft.
Weiterführender Hinweis
  • Teil 1 des Beitrags „Alternative Honorarmodelle in der TA: Möglichkeiten, Risiken und Verhandlungsoptionen“, PBP 3/2023, Seite 9 → Abruf-Nr. 49053867

AUSGABE: PBP 4/2023, S. 8 · ID: 49056934

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2023

Bildrechte