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Leserforum TA: Welche Kosten sind in der Kostengruppe 400 anrechenbar?
Abo-Inhalt21.09.20228456 Min. Lesedauer
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| Ein Leser fragt: In einer Kostenberechnung Technische Ausrüstung (TA) haben wir Positionen der Werk- und Montageplanung sowie Dokumentation beschrieben, bepreist und in die Kostengruppe 400 nach DIN 276 eingerechnet. Unser Auftraggeber ist der Meinung, dass diese Kosten nicht honorarfähig sind. Er hat sie der Kostengruppe 700 zugeordnet. Ist dies so richtig? Martin Vielhauer, Dipl.-Ing. und Honorarsachverständiger für das Leistungsbild TA, bezieht Stellung. |
Antwort | Die Kosten der Dokumentation und Werk- und Montageplanung sind anrechenbar, und zwar aus folgenden Gründen:
- 1. Die Kostengruppe 700 nach DIN 276 erfasst diese Positionen nicht.
- 2. Die Basis des Honorars ist die Kostenberechnung in der Entwurfsplanung. Diese ist laut § 2 Abs. 11 HOAI 2013 „mindestens bis zur zweiten Ebene“ zu schlüsseln. Das bedeutet, dass man mit nachvollziehbaren Kostenkennwerten arbeitet, selbst wenn man tiefer schlüsseln sollte. Diese Kostenkennwerte enthalten in dieser Phase die Leistungen und damit die Kosten für Dokumentation und Werk- und Montageplanung. Sie sind damit Teil der Kostenberechnung und damit auch der anrechenbaren Kosten.
- 3. Der Wortlaut von § 4 Abs. 1 HOAI: „Anrechenbare Kosten sind Teil der Kosten für die Herstellung, den Umbau, die Modernisierung, Instandhaltung oder Instandsetzung von Objekten sowie für die damit zusammenhängenden Aufwendungen“. Auch damit wird klargestellt, dass diese Leistungen anrechenbar sind.
AUSGABE: PBP 10/2022, S. 1 · ID: 48546756
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