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HonorarrechtHOAI 2013: Mindestsatz bei Verträgen mit Öffentlichen einklagbar?
Leseprobe20.09.20229116 Min. Lesedauer
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HOAI-Expertin bezieht in ibr-online Stellung
| Die Mindestsätze der HOAI 2013 können in einem laufenden Gerichtsverfahren zwischen Privatpersonen weiter als verbindliches Preisrecht Anwendung finden – und Aufstockungsklagen Erfolg haben. Diese BGH-Entscheidung aus dem Juni 2022 ist mittlerweile „state of the art“. Wie sieht es aber bei laufenden Verträgen mit öffentlichen Auftraggebern aus? |
Rechtsprechung dazu existiert bisher nicht. Es gibt seit kurzem aber einen Langbeitrag „Zulässigkeit von Mindestsatzklagen – auch gegen öffentliche Auftraggeber?“ von Rechtsanwältin Nicole Glaser in ibr-online. Sie bejaht die Erfolgsaussicht von Aufstockungsklagen (Quelle: ibr 2022, 1019).
- Beitrag „BGH zur HOAI 2013: Mindestsätze bei Verträgen zwischen Privaten weiterhin anwendbar“, PBP 7/2022, Seite 9 → Abruf-Nr. 48418218
AUSGABE: PBP 10/2022, S. 2 · ID: 48588251
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