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ArbeitsrechtMindestlohn und Minijobs: Ab 01.10. gelten neue Regeln
| Am 01.10.2022 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf zwölf Euro brutto pro Zeitstunde. Parallel dazu wird die Minijobgrenze auf 520 Euro angehoben und dynamisch ausgestaltet. LGP, der Schwesterinformationsdienst von PBP, macht Sie in einer Sonderausgabe mit den Neuerungen vertraut. Sie finden die Sonderausgabe auf pbp.iww.de → Abruf-Nr. 48557878.
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AUSGABE: PBP 10/2022, S. 3 · ID: 48588199