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Elterngeld Progressionsvorbehalt für Mindestbetrag verfassungskonform
Auch der Mindestbetrag beim Elterngeld (300 Euro monatlich) ist in den Progressionsvorbehalt einzubeziehen.
Auch der Mindestbetrag beim Elterngeld (300 Euro monatlich) ist in den Progressionsvorbehalt einzubeziehen. Das hat der BFH entschieden. Die klagenden Eltern hatten argumentiert, dass in Höhe des Mindestbetrags das Elterngeld unabhängig von einer vorherigen Berufstätigkeit gezahlt werde. Somit stelle es in diesem Umfang eine Sozialleistung und keine Lohnersatzleistung dar. Damit kamen sie beim BFH leider nicht durch. Nach dem klaren Gesetzeswortlaut unterliege das Elterngeld in voller Höhe dem Progressionsvorbehalt. (Beschluss vom 21.9.2009, Az: VI B 31/09)(Abruf-Nr. 093455093455)
AUSGABE: LGP 2/2010, S. 22 · ID: 133397