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Sozialversicherung Säumniszuschläge sind bei Streitwert zu berücksichtigen

LeseprobeAbo-Inhalt04.12.20091 Min. Lesedauer

Der Streitwert in einem sozialgerichtlichen Verfahren ist nach Ansicht des LSG Nordrhein-Westfalen inklusive der Säumniszuschläge festzusetzen.

Der Streitwert in einem sozialgerichtlichen Verfahren ist nach Ansicht des LSG Nordrhein-Westfalen inklusive der Säumniszuschläge festzusetzen. Damit erhöhen sich eventuell anfallende Gerichtskosten. (Beschluss vom 3.9.2009, Az: L 8 B 12/09 R)(Abruf-Nr. 093348093348)

AUSGABE: LGP 12/2009, S. 200 · ID: 132007

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