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LohnsteuerkarteKein Eintrag eines „Rürup-Freibetrags“ auf Lohnsteuerkarte

Abo-Inhalt06.04.20092 Min. Lesedauer

Ein Arbeitnehmer kann auf seiner Lohnsteuerkarte keinen Freibetrag für Zahlungen in eine „Basis-Rente“ („Rürup-Rente“) verlangen.

Ein Arbeitnehmer kann auf seiner Lohnsteuerkarte keinen Freibetrag für Zahlungen in eine „Basis-Rente“ („Rürup-Rente“) verlangen. Das FG Münster begründet dies damit, dass die Eintragung solcher Sonderausgaben gesetzlich nicht vorgesehen sei: Zwar sei der Arbeitnehmer gegenüber Selbstständigen damit benachteiligt, weil bei Selbstständigen die tatsächlichen Vorsorgeaufwendungen bei der Berechnung der Einkommensteuervorauszahlungen berücksichtigt würden. Aber dieser Nachteil sei durch die Besonderheiten des Lohnsteuerabzugsverfahrens gerechtfertigt.

Wichtig: Das Verfahren ist beim BFH (Az: VI R 55/08) anhängig. (Urteil vom 31.7.2008, Az: 4 K 2376/07 E)(Abruf-Nr. 090854090854)

AUSGABE: LGP 4/2009, S. 55 · ID: 125917

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