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SozialversicherungAbhängiges Beschäftigungsverhältnis bei Familienberaterin

Abo-Inhalt06.04.20091 Min. Lesedauer

Eine Ehe- und Familienberaterin steht nach Ansicht des LSG Niedersachsen-Bremen in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis, wenn sie

Eine Ehe- und Familienberaterin steht nach Ansicht des LSG Niedersachsen-Bremen in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis, wenn sie

  • ihre Tätigkeit ausschließlich in den Räumen ihres Auftraggebers (eine Beratungsstelle) ausübt,
  • in die Arbeitsorganisation der Beratungsstelle eingebunden ist,
  • nach Außen als Mitarbeiterin der Beratungsstelle auftritt und
  • kein unternehmerisches Risiko zu tragen hat.

(Urteil vom 29.7.2008, Az: L 10 R 248/06)(Abruf-Nr. 090449090449)

AUSGABE: LGP 4/2009, S. 57 · ID: 125922

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