Apr. 2009
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Krankenversicherung
Kein Schadenersatz bei Krankenkassen-Doppelversicherung
06.04.2009
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SozialversicherungAbhängiges Beschäftigungsverhältnis bei Familienberaterin
Abo-Inhalt06.04.20091 Min. Lesedauer
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Eine Ehe- und Familienberaterin steht nach Ansicht des LSG Niedersachsen-Bremen in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis, wenn sie
Eine Ehe- und Familienberaterin steht nach Ansicht des LSG Niedersachsen-Bremen in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis, wenn sie
- ihre Tätigkeit ausschließlich in den Räumen ihres Auftraggebers (eine Beratungsstelle) ausübt,
- in die Arbeitsorganisation der Beratungsstelle eingebunden ist,
- nach Außen als Mitarbeiterin der Beratungsstelle auftritt und
- kein unternehmerisches Risiko zu tragen hat.
(Urteil vom 29.7.2008, Az: L 10 R 248/06)(Abruf-Nr. 090449090449)
AUSGABE: LGP 4/2009, S. 57 · ID: 125922
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